
In Kürze
In Zeiten des Klimawandels können gebietsfremde Arten für die Biodiversität eine Gefährdung darstellen oder eine Hilfe sein.
Gebietsfremde Arten ‒ Pflanzen, Tiere, Pilze, Mikroorganismen ‒ wurden und werden durch Menschen aus ihrem ursprünglichen Verbreitungsgebiet absichtlich oder unabsichtlich in die Schweiz eingeführt oder eingeschleppt. Die meisten dieser Arten verschwinden wieder oder fügen sich in die hiesige Natur ein.
Einige Arten können jedoch Menschen oder die Umwelt gefährden. Zum Beispiel, weil sie sich ausbreiten und andere Arten verdrängen, die Infrastruktur beschädigen, Allergien auslösen, giftig sind oder Krankheiten übertragen. Diese Arten werden als invasive gebietsfremde Arten bezeichnet.
Gewisse gebietsfremde Pflanzenarten, beispielsweise Klimabäume, werden jedoch auch gezielt angepflanzt, um im zukünftigen Klima wichtige Ökosystemleistungen zu gewährleisten.
Prinzipien
Um die Ansiedlung unerwünschter gebietsfremder Arten zu verhindern oder aber das gezielte Ausbringen erwünschter Pflanzenarten zu planen, sollten die Standortansprüche dieser Arten bereits am Anfang des Planungsprozesses, aber auch in allen anderen Phasen bedacht und entsprechende Massnahmen definiert werden. Dabei gilt:
- Bereits vorkommende invasive gebietsfremde Arten entsprechend den Gesetzen, insbesondere Freisetzungsverordnung FrSV, melden und entweder überwachen und pflegen oder fachgerecht entfernen und entsorgen. Es besteht die Pflicht zur Selbstkontrolle, zur Sorgfalt im Umgang mit den Arten, die Informationspflicht sowie die Pflicht zur Überwachung (Monitoring). Im Anhang 2 der Freisetzungsverordnung sind Listen mit verbotenen gebietsfremden Arten enthalten. Neben des Inverkehrbringens ist z.T. auch der Umgang in der Umwelt mit ihnen verboten. Ausgenommen sind Massnahmen, die zu deren Bekämpfung dienen. [1]
- Keine für unerwünschte gebietsfremden Arten geeigneten Standortbedingungen schaffen und besonders gefährdete Standorte überwachen und gezielt pflegen.
- Erwünschte gebietsfremde Pflanzenarten bei Bedarf gezielt einplanen und entsprechend den Anforderungen der einzelnen Profile überwachen und pflegen.
- Fachpersonen bei Planung, Realisierung, Pflege und Rückbau miteinbeziehen.
Bund und Kantone haben zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten Strategien und Praxishilfen erstellt, die für alle Phasen (Planung, Realisierung, Pflege und Rückbau) relevant sein können. Eine Auswahl findet sich hier. Empfehlungen zum fachgerechten Umgang mit invasiven gebietsfremden Pflanzen, die für alle Phasen relevant sind, sind auch bei Infoflora verfügbar: Listen & Infoblätter (infoflora.ch).
Definition
Arten, die durch menschliche Tätigkeiten, bspw. durch Handel, Verkehr oder aktives Einbringen, in Lebensräume ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes gelangen, werden als gebietsfremd bezeichnet.
Gebietsfremde Arten (Neobiota) umfassen sowohl gebietsfremde Pflanzen (Neophyten, z.B. die Nordamerikanische Goldrute), Tiere (Neozoen, z.B. der Waschbär, Pilze und Mikroorganismen). Arten, die sich selbständig, beispielsweise aufgrund der klimatischen Veränderungen, ausbreiten, sind von dieser Definition ausgeschlossen. [2][3]
Gebietsfremde Arten sind in ihrer ursprünglichen Heimat oft unauffällig, da die Arten dort in einem Gleichgewicht mit konkurrenzierenden Arten, Krankheiten oder Fressfeinden stehen. In neu besiedelten Gebieten sind gebietsfremde Arten häufig nur beschränkt überlebensfähig oder fügen sich in die Natur ein. [4]
Auffällig ist, dass vor allem gestörte Lebensräume (z.B. Pionierstandorte, die unsystematisch und unregelmässig vom Menschen mechanisch gestört werden) gerne von gebietsfremden Arten besiedelt werden. Naturnahe, ungestörte Lebensgemeinschaften sind widerstandsfähiger gegenüber dem Eindringen von gebietsfremden Arten. Dies ist bei der Planung, Realisierung, Pflege und dem Rückbau zu berücksichtigen. [4][5]
Invasive gebietsfremde Arten
Gebietsfremde Arten, bei welchen bekannt ist oder angenommen werden muss, dass ihre Ausbreitung in der Schweiz die biologische Vielfallt, Ökosystemdienstleistungen und deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen oder Mensch und Umwelt gefährden können, werden als invasiv bezeichnet. [3]
Es gibt viele Theorien und Erklärungen dazu, weshalb sich einige Arten im Laufe der Zeit stark vermehren und unkontrolliert ausbreiten. Merkmale, die helfen, das Ausbreitungspotenzial abzuschätzen, sind z.B. eine hohe Vermehrungsrate, schnelles Wachstum oder eine gute Ausbreitungsfähigkeit. Einige Arten profitieren auch davon, dass in den neuen Gebieten die Fressfeinde fehlen. [4][6]
Auswirkungen
Mögliche negative Auswirkungen von invasiven gebietsfremden Arten auf die lokalen Gegebenheiten sind unter anderem: [3][6]
- Verdrängen einheimischer Arten bzw. Hybridisierung und dadurch Gefährdung der biologischen Vielfalt und lokalen Genotypen
- Verringerung von Ökosystemleistungen wie fruchtbare Böden und sauberes Wasser
- Übertragung von Krankheiten und Parasiten auf einheimische Arten, Nutztiere oder Menschen
- Gesundheitliche Gefährdung von Menschen durch toxische oder allergene Stoffe
- Ökonomische Schäden, z.B. durch Ertragseinbussen in Land- und Waldwirtschaft, Schäden an Gebäuden und Infrastrukturen (z.B. durch Mehrkosten für den Unterhalt)
- Destabilisierung von Hängen (bspw. Uferbereich von Fliessgewässern durch Monokultur des japanischen Staudenknöterichs (Fallopia japonica))
Situation Schweiz
Von den momentan 1305 bekannten, etablierten gebietsfremden Arten in der Schweiz gelten 197 Arten als invasiv. Von den 197 Arten sind 85 Tiere, 89 Pflanzen (88 Gefässpflanzen und eine Moos-Art) sowie 23 Pilze (Stand: 2022). Ein Grossteil dieser Arten wurde ursprünglich absichtlich eingeführt und hat sich danach eigenständig weiterverbreitet. Viele kamen auch durch Verunreinigungen, beispielsweise von Handelsware, in die Schweiz. [3]
Der Bund hat 2016 eine Strategie zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten verabschiedet. Diese hat zum Ziel, die Ausbreitung und Neueinbringungen von invasiven gebietsfremden Arten zu verhindern. Dadurch soll eine Gefährdung von Mensch und Umwelt verhindert, sowie die biologische Vielfalt, Ökosystemleistungen und deren nachhaltige Nutzung geschützt werden. [2][3]
Für den Umgang mit gebietsfremden Arten sind insbesondere die gesetzlichen Vorgaben in der Freisetzungsverordnung (FrSV) wichtig. Diese enthält Bestimmungen zur Selbstkontrolle, Informationspflicht der Abnehmer, Sorgfaltspflicht und dem Monitoring von Arten. [1]
Für alle gebietsfremden Arten und im Speziellen für die gebietsfremden invasiven Arten (Liste [3]) gilt somit, dass der Umgang mit der Art so erfolgen muss, dass keine Schäden oder negative Auswirkungen entstehen (z.B. Nordamerikanische Goldrute (Solidago canadensis aggr.) inkl. Rhizom ausreissen, bevor sie blüht und Samen produziert).
Vertiefte Informationen zu den einzelnen gebietsfremden Arten finden sich bei InfoSpecies, in den einzelnen Profilen sowie im Fachthema Naturnahe Pflanzenverwendung.
Für das Thema «invasive gebietsfremde Arten» besonders relevante Profile sind folgende (nicht abschliessend):
- Ruderalvegetation
- Staudenbepflanzungen
- Hochstaudenflur
- Strassenbaum
- Parkbaum
- Gewässer ruhend
- Gewässer fliessend
- Dachbegrünung
- Blumenrasen
- Blumenwiese
- Vertikalbegrünung
Freisetzungsverordnung
In der Freisetzungsverordnung enthalten sind Listen verbotener gebietsfremder Arten (z.B. Amerikanische Goldruten (Solidago spp.), Essigbaum (Rhus typhina), asiatischer Marienkäfer (Harmonia axyridis) oder die Rotwangen-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta elegans)). Diese Listen wurden 2024 um einige Arten erweitert.
Das Inverkehrbringen aller Arten auf den Listen ist verboten. Es wird zwischen Pflanzen unterschieden, mit welchen neben dem Inverkehrbringen zusätzlich auch der Umgang in der Umwelt verboten ist. Ausgenommen sind Massnahmen für deren Bekämpfung.
Das Inverkehrbringen ist verboten beispielsweise für den Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus), Schmetterlingsstrauch (Buddleja davidii), Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa) oder die chinesische Hanfpalme (Trachycarpus fortunei). Pflanzen, für welche zusätzlich der Umgang in der Umwelt verboten ist, sind z.B. Amerikanische Goldruten (Solidago spp.), Essigbaum (Rhus typhina) und Götterbaum (Ailanthus altissima) (FrSV Stand 1. September 2024). [1]
Klimaangepasste Pflanzenarten
Im Gegensatz zu invasiven gebietsfremden Pflanzenarten gibt es gebietsfremde Arten, die erwünscht und insbesondere zur Klimaanpassung absichtlich gepflanzt werden. Diese werden jedoch sorgfältig ausgewählt und getestet (z.B. «Projekt Stadtgrün 2021»). Sie sollen mit den Auswirkungen des Klimawandels ‒ wie Hitze oder Trockenheit ‒ besser umgehen können und wichtige Ökosystemleistungen (z.B. Hitzeminderung) im urbanen Raum wahrnehmen, aber auch die Biodiversität erhalten und fördern. [7]
Insbesondere bei Strassenbäumen und Parkbäumen, aber auch Bepflanzungen wie z.B. Staudenpflanzungen und Dachbegrünungen sind diese «klimawandel-tauglichen» Arten relevant. Jedoch besteht auch bei diesen Arten das Risiko, dass sie sich ausbreiten und invasiv werden könnten. Darum gelten auch hier die Grundsätze der Freisetzungsverordnung (FrSV). [1][8][9][10]
Für das Thema «klimaangepasste, gebietsfremde Arten» besonders relevante Profile sind:
Planung
Risiko-Standorte für invasive gebietsfremde Arten bei der Planung speziell berücksichtigen
Bestehende Bestände eruieren
Fachgerechte Massnahmen planen
Erwünschte Pflanzenarten einplanen und Pflege definieren
Bei vielen Profilen können gebietsfremde Arten eine Rolle spielen. Es ist deshalb wichtig, schon in der Planungsphase, basierend auf den Grundsätzen der Freisetzungsverordnung, den Umgang mit diesen Arten zu definieren und die nötigen Massnahmen einzuplanen.
Massnahmen im Detail
- Im Zusammenhang mit invasiven gebietsfremden Arten speziell relevante Profile (z.B. Ruderalvegetation, Dachbegrünung) schon in der Planung bedenken und eine entsprechende Pflege einplanen
- Mögliche Ansiedlungsorte, während der Realisierung oder nachher, von invasiven gebietsfremden Arten eruieren, markieren und Kontrolle einplanen. Dazu können Potenzialkarten auf GIS-Portalen wie map.geo.admin.ch hinzugezogen werden.
- Bestehende Bestände von invasiven gebietsfremden Pflanzen oder mit Samen oder Rhizom-Stücken belastete Böden eruieren und melden (betroffene Stellen von Gemeinden, Kantone; Feldbuch und App von InfoFlora). Hierbei können lokale GIS-Portale bereits Daten enthalten und bei der Umsetzung helfen.
- Fachgerechte Entsorgung oder Aufbereitung von bestehenden Beständen von invasiven gebietsfremden Pflanzen und verunreinigten Böden planen oder, falls der Bestand bestehen bleibt (z.B. eine Kirschlorbeerhecke), fachgerechte Pflege bereits planen.
- Bestehende Bestände von invasiven gebietsfremden Tieren eruieren, melden via InfoSpecies und Vorgehen in Absprache mit der zuständigen Behörde planen
- Erwünschte gebietsfremde Pflanzenarten gezielt auswählen und einplanen (siehe z.B. GALK, Biodiversitätsindex und Naturnahe Pflanzenverwendung, Klimaanpassung und Profile wie z.B. Parkbaum) und allfällige Massnahmen, wie Überwachung, Rhizomsperre etc., definieren.
Invasive gebietsfremde Arten auf Baustellen
Baustellen stehen im Zusammenhang mit invasiven gebietsfremden Arten insbesondere deshalb im Fokus, weil sie viele mögliche Ansiedlungspunkte bieten und eine Verschleppung von Pflanzenmaterial durch Baumaschinen möglich ist. Folgende Links stellen zum Thema invasive gebietsfremde Pflanzenarten auf Baustellen und dem Umgang mit belastetem Boden erste, nicht abschliessende Informationsquellen dar. Diese sind sowohl für die Planung als auch die Realisierung und den Rückbau relevant:
- Kanton Basel-Landschaft: Umgang mit invasiven Neophyten auf Baustellen und Deponien
- Umweltberatung Luzern: Neophyten auf Baustellen
- Kanton Thurgau: Umgang mit invasiven Neophyten beim Bau
- Kanton Uri: Merkblatt Neophyten auf Baustellen
- Kanton Zürich: Bauen auf Standorten mit Neophyten
- Jardin Suisse: Umgang mit biologisch belastetem Boden
Realisierung
Regelmässig kontrollieren
Ansiedlungen invasiver gebietsfremder Arten verhindern
Invasive gebietsfremde Arten melden
Fachgerechte Massnahmen durchführen (lassen)
Gerade während der Realisierung ergeben sich viele Möglichkeiten für die Ansiedlung von invasiven gebietsfremden Arten. Es ist deshalb wichtig, in dieser Phase ein spezielles Augenmerk auf diese Arten zu haben.
Siehe auch Gebietsfremde Arten auf Baustellen
Massnahmen im Detail
- Ansiedlung unerwünschter Pflanzenarten verhindern, z.B. durch Baustellenbegrünung
- Mögliche Ansiedlungsorte (z.B. temporäre Erdhaufen) kontinuierlich kontrollieren und unerwünschte Arten kontinuierlich entfernen und fachgerecht entsorgen (siehe Links unter Gebietsfremde Arten auf Baustellen)
- Fachgerechte Entsorgung oder Aufbereitung von bestehenden Beständen von invasiven gebietsfremden Pflanzen und verunreinigten Böden durchführen (siehe Links unter Gebietsfremde Arten auf Baustellen) oder falls der Bestand bestehen bleibt (z.B. eine Kirschlorbeerhecke (Prunus laurocerasus)), fachgerechte Pflege bereits starten
- Materialien wie Erde und Saatgut vor dem Eintrag von invasiven gebietsfremden Arten schützen (z.B. Gartenerde abdecken bis zur Verwendung)
- Für invasive gebietsfremde Tierarten günstige Standortbedingungen, wie temporär mit stehendem Regenwasser gefüllte Behälter und Gefässe, verhindern (z.B. wegen asiatischer Tigermücke (Aedes albopictus)) [12][13]
- Bestehende Vorkommen von invasiven gebietsfremden Arten melden und Vorgehen mit der zuständigen Behörde absprechen Feldbuch, App von InfoFlora, InfoSpecies, betroffene Stellen von Gemeinden, Kantone)
Pflege
Regelmässige Kontrollen durchführen und Ansiedlungen invasiver gebietsfremder Arten verhindern
Invasive gebietsfremde Arten fachgerecht entfernen (lassen)
Meldepflichtige Arten melden
Erwünschte Bestände fachgerecht pflegen
Die fachgerechte Pflege der realisierten Profile sichert auch den korrekten Umgang mit gebietsfremden Arten und verhindert dabei insbesondere das Einwandern unerwünschter Arten.
Massnahmen im Detail
- Neu aufkommende invasive gebietsfremde Pflanzenarten kontinuierlich entfernen und den Empfehlungen entsprechend entsorgen
- Existierende Bestände entweder ganz entfernen oder überwachen und entsprechend pflegen: Art am Versamen hindern, Blüte abschneiden, Entwicklung von Samen verhindern; Keimlinge ausreissen
- Meldepflichtige Arten, wie Ambrosia (Ambrosia spp.)), an entsprechende Stellen melden
- Für invasive gebietsfremde Tierarten günstige Standortbedingungen, wie z.B. temporär mit stehendem Regenwasser gefüllte Behälter und Gefässe, verhindern (z.B. wegen asiatischer Tigermücke (Aedes albopictus)) [12][13]
- Ansiedlung von invasiven gebietsfremden Arten sofort melden und Vorgehen mit der zuständigen Behörde absprechen (Feldbuch, App von InfoFlora, InfoSpecies, betroffene Stellen von Gemeinden, Kantone)
- Keine Haustierarten aussetzen
- Erwünschte gebietsfremde Pflanzenarten überwachen und gezielt pflegen
Rückbau
Regelmässig kontrollieren
Ansiedlung invasiver gebietsfremder Arten verhindern
Invasive gebietsfremde Arten melden
Massnahmen fachgerecht durchführen (lassen)
Auch der Rückbau kreiert häufig günstige Standortbedingungen für unerwünschte gebietsfremde Arten. Deshalb ist es auch in dieser Phase wichtig, auf invasive gebietsfremde Arten zu achten.
Massnahmen im Detail
- Ansiedlung unerwünschter Pflanzenarten verhindern, z.B. durch Ansaat von einheimischen Arten (Baustellenbegrünung, temporäre Ruderalvegetation, siehe Links Gebietsfremde Arten auf Baustellen)
- Für invasive gebietsfremde Tierarten günstige Standortbedingungen, wie z.B. temporär mit stehendem Regenwasser gefüllte Behälter und Gefässe, verhindern (z.B. wegen asiatischer Tigermücke (Aedes albopictus)) [12][13]
- Ansiedlung von invasiven gebietsfremden Arten sofort melden und Vorgehen mit der zuständigen Behörde absprechen (Feldbuch, App von InfoFlora, InfoSpecies, betroffene Stellen von Gemeinden, Kantone)
- Bereiche, die Samen, Pflanzenreste oder Wurzelstücke von invasiven gebietsfremden Pflanzen enthalten oder anderweitig durch invasive gebietsfremde Arten belastet sind, fachgerecht aufbereiten oder entsorgen/entsorgen lassen
Strategien und Praxishilfen
Nachfolgend findet sich eine Auswahl von Strategien und Praxishilfen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Auswahl ist nicht abschliessend. Im Einzelfall sollte beim jeweiligen Kanton bzw. der Gemeinde nachgefragt werden.
Bund
Kantone
- Kanton Aargau: Neobiota
- Kanton Bern: Neobiota
- Kanton Wallis: Neophytes envahissantes, Moustique tigre
- Kanton St. Gallen: Invasive Neobiota
- Kanton Thurgau: Neobiota
- Kanton Zürich: Gebietsfremde Arten
- Umwelt Zentralschweiz: Gebietsfremde Arten
- Cercle Exotique: enthält Links zu allen Kantonen
(Liste nicht abschliessend)
Städte und Gemeinden
- Stadt Aarau: Neophytenstrategie
- Stadt Bern: Invasive Neophyten, invasive Neozoen
- Stadt Thun: Invasive Neophyten
- Stadt Winterthur: Gebietsfremde Arten
- Stadt Zürich: Neophyten, asiatische Tigermücke
(Liste nicht abschliessend)
Meldestellen
- Nationale Meldestellen für gebietsfremde Pflanzen: Feldbuch von InfoFlora, App von InfoFlora
- Nationale Meldestellen für invasive gebietsfremde Tiere: InfoSpecies, Zanzare svizzera (Tigermücke)
Kantonale Meldestellen:
(Liste nicht abschliessend)
Bestimmungen
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zum Thema gebietsfremde Arten sind in folgenden Gesetzen und Verordnungen definiert:
- Bundesgesetz über den Umweltschutz: (Umweltschutzgesetz, USG) SR 814.01 vom 7. Oktober 1983 (Stand 1. Januar 2022) SR 814.01 - Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) (admin.ch), Artikel 1 & 29a
- Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz: (NHG) SR 451 vom 1. Juli 1966 (Stand 1. April 2022) SR 451 - Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG) (admin.ch), Artikel 23
- Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt, (Freisetzungsverordnung, FrSV) SR 814.911 vom 10. September 2008 (Stand 1. September 2024), SR 814.911 - Verordnung vom 10. September 2008 über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV) (admin.ch), Artikel 1 bis 6, 15 & 16, 49 & 51, Anhang 2 – Liste der verbotenen Arten
- Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) (814.600) vom 4. Dezember 2015 (Stand am 1. Januar 2021)
Einen sehr guten Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen findet sich hier:
- InfoFlora: Gesetzliche Grundlagen
- InfoFlora: Zusammenfassung der Rechtsgrundlagen in Bezug auf invasive Neophyten
- Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit: Invasive gebietsfremde Pflanzen
Für weitere wichtige Grundlagen und Verordnungen siehe:
- Bundesamt für Umwelt (BAFU): Invasive gebietsfremde Arten (admin.ch)
- Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten (2016)
Schweizerische Bundesrat (Hrsg.). (2024, September 1). Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV) 814.911. www.fedlex.admin.ch
Bundesamt für Umwelt (Hrsg.). (2016). Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten. www.bafu.admin.ch
BAFU. (2022). Gebietsfremde Arten in der Schweiz Übersicht über die gebietsfremden Arten und ihre Auswirkungen. Stand 2022 (Nr. 2220; Umwelt-Wissen, S. 62 S.). Bundesamt für Umwelt.
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Stadt Zürich Umwelt- und Gesundheitsschutz Fachstelle Schädlingsprävention. (2024, September). Merkblatt—Die Asiatische Tigermücke. www.stadt-zuerich.ch
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