Invasive Arten

In Kürze

In Zeiten des Klimawandels können gebietsfremde Arten für die Biodiversität eine Gefährdung darstellen oder eine Hilfe sein.

Gebietsfremde Arten ‒ Pflanzen, Tiere, Pilze, Mikroorganismen ‒ wurden und werden durch Menschen aus ihrem ursprünglichen Verbreitungsgebiet absichtlich oder unabsichtlich in die Schweiz eingeführt oder eingeschleppt. Die meisten dieser Arten verschwinden wieder oder fügen sich in die hiesige Natur ein.

Einige Arten können jedoch Menschen oder die Umwelt gefährden. Zum Beispiel, weil sie sich ausbreiten und andere Arten verdrängen, die Infrastruktur beschädigen, Allergien auslösen, giftig sind oder Krankheiten übertragen. Diese Arten werden als invasive gebietsfremde Arten bezeichnet.

Gewisse gebietsfremde Pflanzenarten, beispielsweise Klimabäume, werden jedoch auch gezielt angepflanzt, um im zukünftigen Klima wichtige Ökosystemleistungen zu gewährleisten.

Schmetterlingsstrauch (Buddleja davidii), eine Art, deren Inverkehrbringung gemäss der Freisetzungsverordnung verboten ist.

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Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus), eine Art, deren Inverkehrbringung gemäss der Freisetzungsverordnung verboten ist.

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Der Asiatischer Marienkäfer (Harmonia axyridis) ist in der Freisetzungsverordnung aufgelistet und der direkte Umgang in der Umwelt mit ihm ist verboten.

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Der Waschbär (Procyon lotor) kommt in der Schweiz erst vereinzelt vor. In Deutschland breitet sich die Art immer mehr aus und führt zu Problemen.

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Prinzipien

Um die Ansiedlung unerwünschter gebietsfremder Arten zu verhindern oder aber das gezielte Ausbringen erwünschter Pflanzenarten zu planen, sollten die Standortansprüche dieser Arten bereits am Anfang des Planungsprozesses, aber auch in allen anderen Phasen bedacht und entsprechende Massnahmen definiert werden. Dabei gilt:

  • Bereits vorkommende invasive gebietsfremde Arten entsprechend den Gesetzen, insbesondere Freisetzungsverordnung FrSV, melden und entweder überwachen und pflegen oder fachgerecht entfernen und entsorgen. Es besteht die Pflicht zur Selbstkontrolle, zur Sorgfalt im Umgang mit den Arten, die Informationspflicht sowie die Pflicht zur Überwachung (Monitoring). Im Anhang 2 der Freisetzungsverordnung sind Listen mit verbotenen gebietsfremden Arten enthalten. Neben des Inverkehrbringens ist z.T. auch der Umgang in der Umwelt mit ihnen verboten. Ausgenommen sind Massnahmen, die zu deren Bekämpfung dienen. [1]
  • Keine für unerwünschte gebietsfremden Arten geeigneten Standortbedingungen schaffen und besonders gefährdete Standorte überwachen und gezielt pflegen.
  • Erwünschte gebietsfremde Pflanzenarten bei Bedarf gezielt einplanen und entsprechend den Anforderungen der einzelnen Profile überwachen und pflegen.
  • Fachpersonen bei Planung, Realisierung, Pflege und Rückbau miteinbeziehen.

Bund und Kantone haben zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten Strategien und Praxishilfen erstellt, die für alle Phasen (Planung, Realisierung, Pflege und Rückbau) relevant sein können. Eine Auswahl findet sich hier. Empfehlungen zum fachgerechten Umgang mit invasiven gebietsfremden Pflanzen, die für alle Phasen relevant sind, sind auch bei Infoflora verfügbar: Listen & Infoblätter (infoflora.ch).

Definition

Arten, die durch menschliche Tätigkeiten, bspw. durch Handel, Verkehr oder aktives Einbringen, in Lebensräume ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes gelangen, werden als gebietsfremd bezeichnet.

Gebietsfremde Arten (Neobiota) umfassen sowohl gebietsfremde Pflanzen (Neophyten, z.B. die Nordamerikanische Goldrute), Tiere (Neozoen, z.B. der Waschbär, Pilze und Mikroorganismen). Arten, die sich selbständig, beispielsweise aufgrund der klimatischen Veränderungen, ausbreiten, sind von dieser Definition ausgeschlossen. [2][3]

Gebietsfremde Arten sind in ihrer ursprünglichen Heimat oft unauffällig, da die Arten dort in einem Gleichgewicht mit konkurrenzierenden Arten, Krankheiten oder Fressfeinden stehen. In neu besiedelten Gebieten sind gebietsfremde Arten häufig nur beschränkt überlebensfähig oder fügen sich in die Natur ein. [4]

Auffällig ist, dass vor allem gestörte Lebensräume (z.B. Pionierstandorte, die unsystematisch und unregelmässig vom Menschen mechanisch gestört werden) gerne von gebietsfremden Arten besiedelt werden. Naturnahe, ungestörte Lebensgemeinschaften sind widerstandsfähiger gegenüber dem Eindringen von gebietsfremden Arten. Dies ist bei der Planung, Realisierung, Pflege und dem Rückbau zu berücksichtigen. [4][5]

Invasive gebietsfremde Arten

Gebietsfremde Arten, bei welchen bekannt ist oder angenommen werden muss, dass ihre Ausbreitung in der Schweiz die biologische Vielfallt, Ökosystemdienstleistungen und deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen oder Mensch und Umwelt gefährden können, werden als invasiv bezeichnet. [3]

Es gibt viele Theorien und Erklärungen dazu, weshalb sich einige Arten im Laufe der Zeit stark vermehren und unkontrolliert ausbreiten. Merkmale, die helfen, das Ausbreitungspotenzial abzuschätzen, sind z.B. eine hohe Vermehrungsrate, schnelles Wachstum oder eine gute Ausbreitungsfähigkeit. Einige Arten profitieren auch davon, dass in den neuen Gebieten die Fressfeinde fehlen. [4][6]

Götterbaum (Ailanthus altissima), eine Art, deren Inverkehrbringung und Umgang in der Umwelt gemäss der Freisetzungsverordnung verboten ist.

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Fünffingerige - / Gewöhnliche Jungfernrebe (Parthenocissus quinquefolia aggr.), eine Art, deren Inverkehrbringung gemäss der Freisetzungsverordnung verboten ist.

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Die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) ist bereits vermehrt in Schweizer Städten nachgewiesen worden. Als potentieller Krankheitsüberträger wird deren Ausbreitung genau verfolgt.

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Die Rotwangen-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta elegans) ist ein beliebtes Haustier, deren Umgang und Haltung aber nicht nur in der Schweiz, sondern auch in der ganzen EU verboten ist.

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Auswirkungen

Mögliche negative Auswirkungen von invasiven gebietsfremden Arten auf die lokalen Gegebenheiten sind unter anderem: [3][6]

  • Verdrängen einheimischer Arten bzw. Hybridisierung und dadurch Gefährdung der biologischen Vielfalt und lokalen Genotypen
  • Verringerung von Ökosystemleistungen wie fruchtbare Böden und sauberes Wasser
  • Übertragung von Krankheiten und Parasiten auf einheimische Arten, Nutztiere oder Menschen
  • Gesundheitliche Gefährdung von Menschen durch toxische oder allergene Stoffe
  • Ökonomische Schäden, z.B. durch Ertragseinbussen in Land- und Waldwirtschaft, Schäden an Gebäuden und Infrastrukturen (z.B. durch Mehrkosten für den Unterhalt)
  • Destabilisierung von Hängen (bspw. Uferbereich von Fliessgewässern durch Monokultur des japanischen Staudenknöterichs (Fallopia japonica))

Situation Schweiz

Von den momentan 1305 bekannten, etablierten gebietsfremden Arten in der Schweiz gelten 197 Arten als invasiv. Von den 197 Arten sind 85 Tiere, 89 Pflanzen (88 Gefässpflanzen und eine Moos-Art) sowie 23 Pilze (Stand: 2022). Ein Grossteil dieser Arten wurde ursprünglich absichtlich eingeführt und hat sich danach eigenständig weiterverbreitet. Viele kamen auch durch Verunreinigungen, beispielsweise von Handelsware, in die Schweiz. [3]

Der Bund hat 2016 eine Strategie zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten verabschiedet. Diese hat zum Ziel, die Ausbreitung und Neueinbringungen von invasiven gebietsfremden Arten zu verhindern. Dadurch soll eine Gefährdung von Mensch und Umwelt verhindert, sowie die biologische Vielfalt, Ökosystemleistungen und deren nachhaltige Nutzung geschützt werden. [2][3]

Für den Umgang mit gebietsfremden Arten sind insbesondere die gesetzlichen Vorgaben in der Freisetzungsverordnung (FrSV) wichtig. Diese enthält Bestimmungen zur Selbstkontrolle, Informationspflicht der Abnehmer, Sorgfaltspflicht und dem Monitoring von Arten. [1]

Für alle gebietsfremden Arten und im Speziellen für die gebietsfremden invasiven Arten (Liste [3]) gilt somit, dass der Umgang mit der Art so erfolgen muss, dass keine Schäden oder negative Auswirkungen entstehen (z.B. Nordamerikanische Goldrute (Solidago canadensis aggr.) inkl. Rhizom ausreissen, bevor sie blüht und Samen produziert).

Vertiefte Informationen zu den einzelnen gebietsfremden Arten finden sich bei InfoSpecies, in den einzelnen Profilen sowie im Fachthema Naturnahe Pflanzenverwendung.

Für das Thema «invasive gebietsfremde Arten» besonders relevante Profile sind folgende (nicht abschliessend):

Freisetzungsverordnung

In der Freisetzungsverordnung enthalten sind Listen verbotener gebietsfremder Arten (z.B. Amerikanische Goldruten (Solidago spp.), Essigbaum (Rhus typhina), asiatischer Marienkäfer (Harmonia axyridis) oder die Rotwangen-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta elegans)). Diese Listen wurden 2024 um einige Arten erweitert.

Das Inverkehrbringen aller Arten auf den Listen ist verboten. Es wird zwischen Pflanzen unterschieden, mit welchen neben dem Inverkehrbringen zusätzlich auch der Umgang in der Umwelt verboten ist. Ausgenommen sind Massnahmen für deren Bekämpfung.

Das Inverkehrbringen ist verboten beispielsweise für den Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus), Schmetterlingsstrauch (Buddleja davidii), Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa) oder die chinesische Hanfpalme (Trachycarpus fortunei). Pflanzen, für welche zusätzlich der Umgang in der Umwelt verboten ist, sind z.B. Amerikanische Goldruten (Solidago spp.), Essigbaum (Rhus typhina) und Götterbaum (Ailanthus altissima) (FrSV Stand 1. September 2024). [1]

Klimaangepasste Pflanzenarten

Im Gegensatz zu invasiven gebietsfremden Pflanzenarten gibt es gebietsfremde Arten, die erwünscht und insbesondere zur Klimaanpassung absichtlich gepflanzt werden. Diese werden jedoch sorgfältig ausgewählt und getestet (z.B. «Projekt Stadtgrün 2021»). Sie sollen mit den Auswirkungen des Klimawandels ‒ wie Hitze oder Trockenheit ‒ besser umgehen können und wichtige Ökosystemleistungen (z.B. Hitzeminderung) im urbanen Raum wahrnehmen, aber auch die Biodiversität erhalten und fördern. [7]

Insbesondere bei Strassenbäumen und Parkbäumen, aber auch Bepflanzungen wie z.B. Staudenpflanzungen und Dachbegrünungen sind diese «klimawandel-tauglichen» Arten relevant. Jedoch besteht auch bei diesen Arten das Risiko, dass sie sich ausbreiten und invasiv werden könnten. Darum gelten auch hier die Grundsätze der Freisetzungsverordnung (FrSV). [1][8][9][10]

Für das Thema «klimaangepasste, gebietsfremde Arten» besonders relevante Profile sind:

Die Amerikanische Gleditschie (Gleditsia triacanthos) ist eine Arte aus Nordamerika, welche immer mehr als Strassenbaum eigesetzt wird und als sogenannter Klimabaum gilt.

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Der Amerikanische Amberbaum (Liquidambar styraciflua), welcher als Klimabaum gilt, hier in Cham als Strassenbaum eingesetzt.

Bildquelle: Einwohnergemeinde Cham


Planung

Risiko-Standorte für invasive gebietsfremde Arten bei der Planung speziell berücksichtigen

Bestehende Bestände eruieren

Fachgerechte Massnahmen planen

Erwünschte Pflanzenarten einplanen und Pflege definieren

Bei vielen Profilen können gebietsfremde Arten eine Rolle spielen. Es ist deshalb wichtig, schon in der Planungsphase, basierend auf den Grundsätzen der Freisetzungsverordnung, den Umgang mit diesen Arten zu definieren und die nötigen Massnahmen einzuplanen.

Massnahmen im Detail

  • Im Zusammenhang mit invasiven gebietsfremden Arten speziell relevante Profile (z.B. Ruderalvegetation, Dachbegrünung) schon in der Planung bedenken und eine entsprechende Pflege einplanen
  • Mögliche Ansiedlungsorte, während der Realisierung oder nachher, von invasiven gebietsfremden Arten eruieren, markieren und Kontrolle einplanen. Dazu können Potenzialkarten auf GIS-Portalen wie map.geo.admin.ch hinzugezogen werden.
  • Bestehende Bestände von invasiven gebietsfremden Pflanzen oder mit Samen oder Rhizom-Stücken belastete Böden eruieren und melden (betroffene Stellen von Gemeinden, Kantone; Feldbuch und App von InfoFlora). Hierbei können lokale GIS-Portale bereits Daten enthalten und bei der Umsetzung helfen.
  • Fachgerechte Entsorgung oder Aufbereitung von bestehenden Beständen von invasiven gebietsfremden Pflanzen und verunreinigten Böden planen oder, falls der Bestand bestehen bleibt (z.B. eine Kirschlorbeerhecke), fachgerechte Pflege bereits planen.
  • Bestehende Bestände von invasiven gebietsfremden Tieren eruieren, melden via InfoSpecies und Vorgehen in Absprache mit der zuständigen Behörde planen
  • Erwünschte gebietsfremde Pflanzenarten gezielt auswählen und einplanen (siehe z.B. GALK, Biodiversitätsindex und Naturnahe Pflanzenverwendung, Klimaanpassung und Profile wie z.B. Parkbaum) und allfällige Massnahmen, wie Überwachung, Rhizomsperre etc., definieren.

Invasive gebietsfremde Arten auf Baustellen

Baustellen stehen im Zusammenhang mit invasiven gebietsfremden Arten insbesondere deshalb im Fokus, weil sie viele mögliche Ansiedlungspunkte bieten und eine Verschleppung von Pflanzenmaterial durch Baumaschinen möglich ist. Folgende Links stellen zum Thema invasive gebietsfremde Pflanzenarten auf Baustellen und dem Umgang mit belastetem Boden erste, nicht abschliessende Informationsquellen dar. Diese sind sowohl für die Planung als auch die Realisierung und den Rückbau relevant:

Realisierung

Regelmässig kontrollieren

Ansiedlungen invasiver gebietsfremder Arten verhindern

Invasive gebietsfremde Arten melden

Fachgerechte Massnahmen durchführen (lassen)

Gerade während der Realisierung ergeben sich viele Möglichkeiten für die Ansiedlung von invasiven gebietsfremden Arten. Es ist deshalb wichtig, in dieser Phase ein spezielles Augenmerk auf diese Arten zu haben.

Siehe auch Gebietsfremde Arten auf Baustellen

Massnahmen im Detail

  • Ansiedlung unerwünschter Pflanzenarten verhindern, z.B. durch Baustellenbegrünung
  • Mögliche Ansiedlungsorte (z.B. temporäre Erdhaufen) kontinuierlich kontrollieren und unerwünschte Arten kontinuierlich entfernen und fachgerecht entsorgen (siehe Links unter Gebietsfremde Arten auf Baustellen)
  • Fachgerechte Entsorgung oder Aufbereitung von bestehenden Beständen von invasiven gebietsfremden Pflanzen und verunreinigten Böden durchführen (siehe Links unter Gebietsfremde Arten auf Baustellen) oder falls der Bestand bestehen bleibt (z.B. eine Kirschlorbeerhecke (Prunus laurocerasus)), fachgerechte Pflege bereits starten
  • Materialien wie Erde und Saatgut vor dem Eintrag von invasiven gebietsfremden Arten schützen (z.B. Gartenerde abdecken bis zur Verwendung)
  • Für invasive gebietsfremde Tierarten günstige Standortbedingungen, wie temporär mit stehendem Regenwasser gefüllte Behälter und Gefässe, verhindern (z.B. wegen asiatischer Tigermücke (Aedes albopictus)) [12][13]
  • Bestehende Vorkommen von invasiven gebietsfremden Arten melden und Vorgehen mit der zuständigen Behörde absprechen Feldbuch, App von InfoFlora, InfoSpecies, betroffene Stellen von Gemeinden, Kantone)

Pflege

Regelmässige Kontrollen durchführen und Ansiedlungen invasiver gebietsfremder Arten verhindern

Invasive gebietsfremde Arten fachgerecht entfernen (lassen)

Meldepflichtige Arten melden

Erwünschte Bestände fachgerecht pflegen

Die fachgerechte Pflege der realisierten Profile sichert auch den korrekten Umgang mit gebietsfremden Arten und verhindert dabei insbesondere das Einwandern unerwünschter Arten.

Massnahmen im Detail

  • Neu aufkommende invasive gebietsfremde Pflanzenarten kontinuierlich entfernen und den Empfehlungen entsprechend entsorgen
  • Existierende Bestände entweder ganz entfernen oder überwachen und entsprechend pflegen: Art am Versamen hindern, Blüte abschneiden, Entwicklung von Samen verhindern; Keimlinge ausreissen
  • Meldepflichtige Arten, wie Ambrosia (Ambrosia spp.)), an entsprechende Stellen melden
  • Für invasive gebietsfremde Tierarten günstige Standortbedingungen, wie z.B. temporär mit stehendem Regenwasser gefüllte Behälter und Gefässe, verhindern (z.B. wegen asiatischer Tigermücke (Aedes albopictus)) [12][13]
  • Ansiedlung von invasiven gebietsfremden Arten sofort melden und Vorgehen mit der zuständigen Behörde absprechen (Feldbuch, App von InfoFlora, InfoSpecies, betroffene Stellen von Gemeinden, Kantone)
  • Keine Haustierarten aussetzen
  • Erwünschte gebietsfremde Pflanzenarten überwachen und gezielt pflegen

Rückbau

Regelmässig kontrollieren

Ansiedlung invasiver gebietsfremder Arten verhindern

Invasive gebietsfremde Arten melden

Massnahmen fachgerecht durchführen (lassen)

Auch der Rückbau kreiert häufig günstige Standortbedingungen für unerwünschte gebietsfremde Arten. Deshalb ist es auch in dieser Phase wichtig, auf invasive gebietsfremde Arten zu achten.

Massnahmen im Detail

  • Ansiedlung unerwünschter Pflanzenarten verhindern, z.B. durch Ansaat von einheimischen Arten (Baustellenbegrünung, temporäre Ruderalvegetation, siehe Links Gebietsfremde Arten auf Baustellen)
  • Für invasive gebietsfremde Tierarten günstige Standortbedingungen, wie z.B. temporär mit stehendem Regenwasser gefüllte Behälter und Gefässe, verhindern (z.B. wegen asiatischer Tigermücke (Aedes albopictus)) [12][13]
  • Ansiedlung von invasiven gebietsfremden Arten sofort melden und Vorgehen mit der zuständigen Behörde absprechen (Feldbuch, App von InfoFlora, InfoSpecies, betroffene Stellen von Gemeinden, Kantone)
  • Bereiche, die Samen, Pflanzenreste oder Wurzelstücke von invasiven gebietsfremden Pflanzen enthalten oder anderweitig durch invasive gebietsfremde Arten belastet sind, fachgerecht aufbereiten oder entsorgen/entsorgen lassen

Strategien und Praxishilfen

Nachfolgend findet sich eine Auswahl von Strategien und Praxishilfen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Auswahl ist nicht abschliessend. Im Einzelfall sollte beim jeweiligen Kanton bzw. der Gemeinde nachgefragt werden.

Kantone

(Liste nicht abschliessend)

Städte und Gemeinden

(Liste nicht abschliessend)

Meldestellen

  • Nationale Meldestellen für gebietsfremde Pflanzen: Feldbuch von InfoFlora, App von InfoFlora
  • Nationale Meldestellen für invasive gebietsfremde Tiere: InfoSpecies, Zanzare svizzera (Tigermücke)

Kantonale Meldestellen:

(Liste nicht abschliessend)

Bestimmungen

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zum Thema gebietsfremde Arten sind in folgenden Gesetzen und Verordnungen definiert:

Einen sehr guten Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen findet sich hier:

Für weitere wichtige Grundlagen und Verordnungen siehe:

Quellen

1

Schweizerische Bundesrat (Hrsg.). (2024, September 1). Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV) 814.911. www.fedlex.admin.ch

2

Bundesamt für Umwelt (Hrsg.). (2016). Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten. www.bafu.admin.ch

3

BAFU. (2022). Gebietsfremde Arten in der Schweiz Übersicht über die gebietsfremden Arten und ihre Auswirkungen. Stand 2022 (Nr. 2220; Umwelt-Wissen, S. 62 S.). Bundesamt für Umwelt.

4

Nentwig, W., Turolla, F., Jörg, E., Küffer, N., Bendel, M., & Fischer, B. (2009, August). Invasive Pflanzen und Tiere (Amt für Umweltkoordination und Energie des Kantons Bern AUE, Hrsg.). www.neophyt.ch

5

Delarze, R., Gonseth, Y., Eggenberg, S., & Vust, M. (2015). Lebensräume der Schweiz: Ökologie - Gefährdung - Kennarten (3., vollständig überarb. Aufl). Ott Verlag.

6

Kowarik, I., & Rabitsch, W. (2010). Biologische Invasionen: Neophyten und Neozoen in Mitteleuropa (2., wesentlich erw. Aufl). Ulmer.

7

Gloor, S., Taucher, A., & Rauchenstein, K. (2021). Biodiversitätsindex 2021 für Stadtbäume im Klimawandel. SWILD Zürich. www.stadt-zuerich.ch

8

Szabó, K., Gergely, A., Tóth, B., & Szilágyi, K. (2023). Assessing the Spontaneous Spread of Climate-Adapted Woody Plants in an Extensively Maintained Collection Garden. Plants, 12(10), 1989. doi.org

9

Dullinger, I., Wessely, J., Bossdorf, O., Dawson, W., Essl, F., Gattringer, A., Klonner, G., Kreft, H., Kuttner, M., Moser, D., Pergl, J., Pyšek, P., Thuiller, W., Van Kleunen, M., Weigelt, P., Winter, M., & Dullinger, S. (2017). Climate change will increase the naturalization risk from garden plants in Europe: Naturalization risk from garden plants. Global Ecology and Biogeography, 26(1), 43–53. doi.org

10

Haeuser, E., Dawson, W., & Kleunen, M. (2019). Introduced garden plants are strong competitors of native and alien residents under simulated climate change. Journal of Ecology, 107(3), 1328–1342. doi.org

11

GALK. (2020). Zukunftsbäume für die Stadt. Bund deutscher Baumschulen (BdB) e. V.

12

Stadt Zürich Umwelt- und Gesundheitsschutz Fachstelle Schädlingsprävention. (2024, September). Merkblatt—Die Asiatische Tigermücke. www.stadt-zuerich.ch

13

Conelli, A., Flacio, E., Oppliger, S., Strassmann, I., Daeppen, Z., Patocchi, N., Bernasconi, M., Danhieux, N., & Czekalski, N. (2024, März). VSA-Merkblatt: Fördern Schwammstädte die Ausbreitung von Stechmücken? (Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute & Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA), Hrsg.). vsa.ch