In Kürze

In der Schweiz basiert die Biodiversitätsförderung im Siedlungsgebiet auf verschiedenen Rechts- und Planungsgrundlagen. Diese gilt es bei Projekten einzuhalten.

Die gesetzlichen und planerischen Grundlagen definieren die Rahmenbedingungen von Biodiversitäts- und Freiraumprojekten. Deren Einhaltung, Erfüllung und Konformität sind zu gewährleisten. Neben der Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen an die Biodiversitätsförderung sind, wo immer möglich und sinnvoll, zusätzliche Grundsätze oder erhöhte Anforderungen (z.B. im Rahmen des ökologischen Ausgleichs) umzusetzen.

Dabei gilt es insbesondere auch die geltenden kommunalen und kantonalen Bestimmungen zu kennen und in Projekten umfassend zu berücksichtigen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen kommunalen und kantonalen Behörden und Fachstellen wird empfohlen.

Weiterführende Dokumentation

Die Konzeptstudie «Bausteine für die Integration von Biodiversität in Musterbaureglemente» des Instituts für Landschaft und Freiraum der Fachhochschule OST [1] enthält eine äusserst umfassende und weitreichende Übersicht zu den gesetzlichen und planerischen Grundlagen im Bereich Biodiversitätsförderung im Siedlungsgebiet.

Die Arbeitshilfe Musterbestimmungen des Bundesamts für Umwelt BAFU [2] soll Kantone und Gemeinden dabei unterstützen, Massnahmen zur Biodiversitäts- und Lanschaftsqualitätsförderung in ihren Rechts- und Planungsgrundlagen zu verankern.

Rechtsgrundlagen

Die Biodiversitätsförderung in der Schweiz basiert auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen, Planungsinstrumenten und Vollzugshilfen, die den Erhalt und die Förderung der Biodiversität und naturnaher Freiräume sicherstellen.

International

International hat sich die Schweiz in verschiedenen Abkommen verpflichtet, die Biodiversität zu fördern. Das Bundesamt für Umwelt stellt die wichtigsten internationalen Abkommen auf seiner Website dar.
Erwähnenswert sind insbesondere die drei folgenden Konventionen:

Berner Konvention

Im Jahr 1979 hat die Schweiz die Berner Konvention unterzeichnet – das erste Abkommen, das den Schutz der Biodiversität auf europäischer Ebene regelt. Gemäss Berner Konvention sollen die wildlebenden Pflanzen und Tiere sowie ihre Lebensräume erhalten werden.

Konvention über die biologische Vielfalt

Die Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) von 1992 verpflichtet die unterzeichnenden Staaten, und damit auch die Schweiz, die biologische Vielfalt in ihren Ländern zu schützen und zu fördern.

Landschaftskonvention

Ebenfalls zu den übergeordneten Rechtsgrundlagen zählt die Landschaftskonvention des Europarates. Mit dieser verpflichtet sich die Schweiz, die Landschaft zum Bestandteil der Raum- und Siedlungspolitik zu machen und damit das Wohl der Gesellschaft sicherzustellen.

Bund

Auf Ebene des Bundes sind die Grundlagen für die Biodiversitätsförderung im Siedlungsgebiet gesetzlich verankert. In verschiedenen Strategien und Konzepten wurden zudem Ziele und Schwerpunkte festgelegt, nach denen sich Akteure zu richten haben, um gemeinsam genügend Wirkung zu entfalten [2].

Gesetzliche Vorgaben

Leitbilder, Konzepte, Strategien

Erläuterungen

Kantone und Gemeinden

Bei der Förderung der Biodiversität und landschaftlichen Qualität im Siedlungsgebiet kommt der kantonalen und kommunalen Ebene eine tragende Rolle zu. In den entsprechenden Rechtsgrundlagen (z.B. Ortsplanung, Planungs- und Baureglement) können die Gemeinden Bestimmungen zur Unterstützung dieser Qualitäten festschreiben.

Abhängig von den kantonalen Rechtsgrundlagen werden die Gemeinden von ihren Kantonen unterschiedlich in den Vollzug des Natur- und Landschaftsschutzes eingebunden. Aufgrund der grossen Bautätigkeit, des Klimawandels, des steigenden Bedürfnisses nach naturnah gestalteten Erholungsräumen und aufgrund des Rückgangs der Biodiversität ist es zunehmend wichtig, dass die Gemeinden hier entsprechende Aufgaben übernehmen [3].

Gesetzliche Vorgaben

Behördenverbindlich

Grundeigentümerverbindlich

Musterbaureglemente und -bestimmungen

Die Konzeptstudie «Bausteine für die Integration von Biodiversität in Musterbaureglemente» des Instituts für Landschaft und Freiraum der Fachhochschule OST [1] enthält wertvolle Informationen wie die Biodiversitätsförderung in den Planungsinstrumenten verankert werden kann. Darin werden vor allem auch die kommunalen Instrumente und ihre Einflussmöglichkeiten vorgestellt, sowie Beispiele für die Weiterentwicklung der Planungsinstrumente gegeben, sodass die Biodiversität stärker in den Baureglementen verankert werden kann.

Zur Unterstützung der kantonalen und kommunalen Ebene hat das Bundesamt für Umwelt die Arbeitshilfe Musterbestimmungen zur Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsgebiet veröffentlicht. Vertreterinnen und Vertreter aus Kantonen und Gemeinden können die Bestimmungen in ihre Rechtsgrundlagen und Planungsinstrumente integrieren und damit die Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität verankern. Die Vorschläge sind allgemein formuliert. Sie sind jeweils auf lokale Gegebenheiten anzupassen sowie auf die kantonalen und kommunalen Rechtsgrundlagen abzustimmen [3].

Im Vordergrund stehen Musterbestimmungen zur Umsetzung des Prinzips des ökologischen Ausgleichs im Siedlungsgebiet gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz bzw. -verordnung [3]. Die von den Kantonen bei Infrastrukturvorhaben ausserhalb des Siedlungsgebietes angewendeten Massnahmen des ökologischen Ausgleichs (z. B. bei Bewilligungen von Deponien, Abbaugebieten, Umfahrungsstrassen, Intensiverholungsgebieten) sowie der von Landwirtschaftsbetrieben gemäss dem Landwirtschaftsrecht erbrachte ökologische Ausgleich werden nicht thematisiert [3].

Ökologischer Ausgleich

Gemäss Art. 18b Absatz 2 NHG und Art. 15 NHV (vgl. oben) verpflichtet der Bund die Kantone in intensiv genutzten Gebieten für ökologischen Ausgleich zu sorgen. Innerhalb der Siedlungsgebiete obliegt dessen Umsetzung den Gemeinden, die diesen Auftrag bis anhin jedoch oft nur zurückhaltend wahrgenommen haben [3]. Durch eine grundeigentümerverbindliche Festlegung in der Nutzungsplanung kann dieser jedoch grossen Einfluss auf die Biodiversitätsförderung in Siedlungsgebieten ausüben.

Die Gemeinden müssen sich unabhängig von einer kantonalen Rechtsgrundlage mit dem ökologischen Ausgleich im Siedlungsgebiet im Rahmen der Nutzungsplanung auseinandersetzen [8]. Sofern der Kanton den Zweck der ökologischen Ausgleichsmassnahmen nicht näher definiert, wird den Gemeinden empfohlen, dies selbst zu tun [3]. Wichtig ist dabei, den Fokus auf das Siedlungsgebiet zu legen. In den Bauzonen sollten die Flächen des ökologischen Ausgleichs nicht nur der Natur vorbehalten sein, sondern auch den Menschen Möglichkeiten für Erholung bieten. So leisten die aufgewerteten Flächen (z. B. Blumenwiesen, grosse Einzelbäume) zusätzliche Beiträge an die Lebens-, Wohn- und Aufenthaltsqualität (Art. 1 und 3 RPG).

Planungsinstrumente

Während die gesetzliche Verankerung eine zentrale Voraussetzung für die Biodiversitätsförderung darstellt, unterstützen planerische Instrumente die Förderung von Biodiversität im Siedlungsgebiet und an Gebäuden weiter.

Die Aufzählung stellt eine Auswahl an relevanten Inventaren, Normen, Standards und Zertifizierungen dar (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

Inventare

Normen

Private Ebene

Um Biodiversitätsfördermassnahmen im Siedlungsgebiet zu stärken, ist die Beeinflussung von Projekten auf privaten Grundstücken durch die öffentliche Verwaltung zentral.

Zum einen gilt es dabei, die Möglichkeiten im Rahmen der rechtlichen Grundlagen und Bewilligungsverfahren auszuschöpfen. Zum anderen sind aber auch verschiedene Anreizsysteme zu prüfen und zu entwickeln, um die Biodiversität auf privater Ebene zu fördern [3].

    Anreizsysteme

    Quellen

    1

    Küffer, C., Joshi, J., Wartenweiler, M., Schellenberger, S., Schirmer-Abegg, M., & Bichsel, M. (2020). Konzeptstudie—Bausteine für die Integration von Biodiversität in Musterbaureglemente. HSR Hochschule für Technik Rapperswil, ILF Institut für Landschaft und Freiraum.

    2

    Bundesamt für Umwelt BAFU. (2012). Strategie Biodiversität Schweiz. bafu.admin.ch

    3

    Bundesamt für Umwelt BAFU (Hrsg.). (2022). Musterbestimmungen zur Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsgebiet. Bundesamt für Umwelt (BAFU).

    4

    Bundesamt für Umwelt BAFU. (2020). Landschaftskonzept Schweiz. Landschaft und Natur in den Politikbereichen des Bundes (Nr. 2011; Umwelt-Info, S. 52).

    5

    Bundesamt für Umwelt. (2017). Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz. www.bafu.admin.ch/aktionsplan-biodiversitaet

    6

    Bundesamt für Umwelt BAFU. (2020). Bodenstrategie Schweiz für einen nachhaltigen Umgang mit dem Boden.

    7

    Bundesamt für Gesundheit BAG. (2019). Die gesundheitspolitische Strategie des Bundesrates 2020-2030.

    8

    1C_367/2016, E. 12.3 (Bundesgericht 7. Februar 2017).