standortgerecht

Bei der Artenwahl für eine Begrünung und bei der Verwendung von Saatgut sind die örtlichen Standortverhältnisse (z. B. Boden- und Lichtverhältnisse, Wasserhaushalt) zu berücksichtigen. Als standortgerecht werde jene Arten und (à) Lebensräume bezeichnet, die an vergleichbaren Standorten natürlicherweise vorkommen. [1]

Quellen

1

Bundesamt für Umwelt BAFU (Hrsg.). (2022). Musterbestimmungen zur Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsgebiet.