Siedlungsgebiet

Das Siedlungsgebiet umfasst gemäss Bundesrecht den bestehenden Siedlungskörper sowie das für die zukünftige Siedlungsentwicklung (Planungshorizont 25 Jahre) vorgesehene Gebiet.

Zum Siedlungsgebiet gehören die Wohn-, Zentrums- und Arbeitsgebiete, Verkehrs- und Parkierungsflächen, Plätze, Park- oder Grünanlagen sowie weitere Flächen wie Gewässer und kleine Waldflächen, sofern sie Bestandteil des Siedlungsgefüges sind. [1]

Quellen

1

Moll, C., Stapfer, A., Lutz, M., & Speck, I. (2022). Musterbestimmungen zur Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsgebiet. Bundesamt für Umwelt (BAFU).