Kommunaler Richtplan

Der kommunale Richtplan bzw. das kommunale Raumentwicklungskonzept kann auf Kantons- oder Gemeindeebene als Planungsinstrument vorgesehen oder ohne spezifische Rechtsgrundlage erarbeitet werden. Darin wird in den Grundzügen festgelegt, wie sich eine Gemeinde räumlich in ihrer Gesamtstruktur (Natur-, Landwirtschaft- sowie Siedlungs- und Erholungsräume inkl. Infrastruktur- und Verkehrsflächen) mittel- und langfristig entwickeln soll.

Richtpläne und Raumentwicklungskonzepte basieren auf einer interdisziplinären und gesamtheitlichen Betrachtung des Raums sowie auf den Erkenntnissen aus einer breit angelegten Partizipation verschiedener Interessensgruppen und einer Bevölkerungsbefragung. Die Inhalte sind mit den bereits vorhandenen Planungsinstrumenten auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene abgestimmt.

Der kommunale Richtplan und das kommunale Raumentwicklungskonzept gelten meistens als behördenverbindlich und sind daher in den nachgeordneten Planungen zu berücksichtigen. [1]

Quellen

1

Bundesamt für Umwelt BAFU (Hrsg.). (2022). Musterbestimmungen zur Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsgebiet.