Ökologischer Ausgleich

Mit dem ökologischen Ausgleich (Art.18b Abs. 2 NHG) sollen die Auswirkungen intensiver Nutzungen innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebiets kompensiert werden. Dabei geht es nicht um Auswirkungen auf schutzwürdige Lebensräume, sondern generell um ökologische Ausgleichsmassnahmen von einer intensiveren Nutzung von Natur und Landschaft. Sind schutzwürdige Lebensräume oder Schutzgebiete betroffen, sind Wiederherstellungs- oder Ersatzmassnahmen notwendig. [1]

Quellen

1

Bundesamt für Umwelt BAFU (Hrsg.). (2022). Musterbestimmungen zur Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsgebiet.