Arealüberbauung

Überbauungen von Grundstücken oder Grundstückkomplexen mit einer bestimmten, in der Bauordnung festgesetzten Mindestfläche nach einer einheitlichen Baueingabe. Arealüberbauungen dürfen je nach Bestimmungen der Bauordnung bezüglich Ausnützung (meist eine Erhöhung durch einen sogenannten Arealüberbauungsbonus), Abstände, Gebäudelänge und höchstzulässige Geschosszahl von der Regelbauweise abweichen. Stattdessen müssen sie erhöhte Anforderungen an die Gestaltung, Ausrüstung und Ausstattung erfüllen. [1]

Quellen

1

Bundesamt für Umwelt (BAFU) (Hrsg.). (2012). Strategie Biodiversität Schweiz: Ausarbeitung einer Strategie zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität.