Bauherrschaft

Oberste Entscheidungsträger_innen eines Bauvorhabens. Sie können Grundeigentümer_innen und/oder Investor_innen sein. Sie sind die Gesuchsteller_innen in den erforderlichen Bewilligungsverfahren. [1]

Quellen

1

Kommission SIA 112. (2014). SIA 112 Modell Bauplanung—Verständigungsnorm. Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein SIA.