In Kürze

Nisthilfen ersetzen die zunehmend verschwindenden Nistmöglichkeiten an sanierten oder neu erstellen Gebäuden und bieten wichtige Nist- und Brutplätze für Vögel, Wildbienen und Säugetiere.

Anforderungen

Grundsätze

Mit der Erfüllung dieser Grundsätze wird die Biodiversität gefördert

Aufbau

Anbringung in artspezifischer Höhe

Pflege

1 Mal jährlich Reinigung zwischen Oktober und Februar


Alle 2 Jahre Reinigung von Schwalben-Kunstnestern


Alle 3 bis 5 Jahre Reinigung von Segler- und Dohlenkästen

Nutzung

Keine aktive Nutzung

Standort

Schattig bis halbschattig


Einfluglöcher gegen Osten- oder Südosten


Witterungsgeschützt

Erhöhte Anforderungen

Mit der Erfüllung dieser erhöhten Anforderungen wird die Biodiversität noch stärker gefördert.

Aufbau

Nisthilfen an Leitarten angepasst

Nisthilfen für unterschiedliche Arten

Mindestgrösse

An jedem zweiten Baum eine Nisthilfe

Vermeidung von Revier-Konkurrenz

Kurzvideo

Definition

Bei Nisthilfen handelt es sich um künstlich hergestellte Bauten für die Fortpflanzung bestimmter Tiergruppen.

Im Siedlungsgebiet sind natürliche Nist- und Brutplätze selten, weil natürliche Strukturen wie alte Bäume mit Asthöhlen oder Spalten zunehmend verschwinden und Hohlräume in sanierten oder neu erstellten Gebäuden oftmals fehlen.

Nisthilfen in Freiräumen oder an Gebäuden werden vorwiegend für Vögel, Insekten und Kleinsäuger zur Verfügung gestellt [1].

Nisthilfen helfen nur dann, wenn geeignete Lebensräume und die spezifischen Nahrungsressourcen in der unmittelbaren Umgebung vorhanden sind.

Potenzial

Da im Siedlungsgebiet natürliche Nist- und Brutplätze selten sind, können mit künstlichen Nisthilfen viele Vögel gefördert werden.

Dank dem warmen Mikroklima, kleinräumiger Strukturierung und einem oftmals hohen Ressourcenangebot kann das Siedlungsgebiet ausserdem wertvolle Inseln für Wildbienen bieten. Das Potenzial des Siedlungsgebietes ist für die Förderung der Wildbienen sehr hoch – aber bei weitem noch nicht ausgeschöpft [4]. Durch die Bereitstellung von Nisthilfen können gewissen Wildbienenarten zumindest ein Teil der nötigen Lebensraumstrukturen zur Verfügung gestellt werden.

Neben Vögeln und Insekten können auch Kleinsäuger wie Siebenschläfer, Haselmaus und Fledermäuse mit Nisthilfen gefördert werden [1]. Dabei gilt es, das potenzielle Vorkommen der Arten zu überprüfen.

Typische Tiere

Nisthilfen sind wichtige Förderelemente für Tiere im Siedlungsgebiet. Wichtig sind jedoch auch weitere Lebensräume, die naturnahe gestaltet sind.

Beispiele Tierarten

Vögel

Mehlschwalbe (Delichon urbicum), Rauchschwalbe (Hirundo rustica), Mauersegler (Apus apus), Blaumeise (Cyanistes caeruleus), Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros), Turmfalke (Falco tinnunculus)

Wildbienen

Grosse Wollbiene (Anthidium manicatum), Gemeinde Pelzbiene (Anthophora plumipes), Rote Mauerbiene (Osmia bicornis), Gehörnte Mauerbiene (Osmia cornuta), Lauch-Maskenbiene (Hylaeus punctulatissimus), Furchenbiene (Halictus scabiosae)

Säugetiere

Siebenschläfer (Glis glis), Weissrandfledermaus (Pipistrellus kuhlii), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus)

Rauchschwalbe

(Hirundo rustica)

Bildquelle: Adobe Stock


Grosse Wollbiene

(Anthidium manicatum)

Bildquelle: Adobe Stock


Mauersegler

(Apus apus)

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Kleine Bartfledermaus

(Myotis mystacinus)

Bildquelle: Adobe Stock


Standort

    Der Standort von Nisthilfen ist abhängig von den zu fördernden Arten:

    Vögel

    Nisthilfen können beispielsweise an Fassaden, auf Balkonen, in Gärten, Obst- und Parkanlagen, Wäldern oder am Rand von Feuchtgebieten angebracht werden.

    Einfluglöcher sind möglichst gegen Osten oder Südosten auszurichten, damit sie besser vor Witterungseinflüssen geschützt sind. Die Einflugöffnung sollte frei zugänglich sein (z.B. keine Äste davor).

    Nisthilfen sollten tagsüber im Schatten oder mindestens im Halbschatten hängen. Insbesondere für standorttreue Arten wie Mauersegler oder Mehlschwalben ist es essenziell, dass die Nisthilfen langfristig bestehen.

    Nisthilfen an Gebäuden sollten so platziert werden, dass keine Verschmutzungen durch Kot in Aufenthaltsbereichen (z.B. Balkone, Sitzplätze) entstehen oder sich Bewohner*innen durch die Geräusche von Vögeln gestört fühlen (z.B. in der Nähe von Schlafzimmerfenstern).

    Bei der Standortwahl gilt zudem zu beachten, dass die Nisthilfen für eine allfällige Reinigung gut erreichbar sind. Mit Ausnahme von Seglerkästen ist dies in der Regel einmal jährlich zwischen Oktober und Februar der Fall.

    Insekten

    In der Schweiz leben über 600 Wildbienenarten [5]. Trotz ihrer Vielfalt stellen sie drei gemeinsame Ansprüche an geeignete Lebensräume:

    • Blumen- und blütenreiche Flächen (z.B. Blumenwiese, Wildhecke, Obstbaum), die gut miteinander vernetzt sind
    • Eher warme, meist besonnte (südost- bis südwestexponierte) Plätze für die Brut
    • Artspezifische Baumaterialien (Sand, Erde, Lehm, Harz, Blätter, Pflanzenwolle), um die Brutplätze zu bauen oder die Brutröhrchen auszustatten und zu schliessen

    Viele Wildbienenarten haben eine sehr enge Bindung an einen bestimmten Ort. Die meisten Wildbienen verbringen den grössten Teil ihres Lebens als Larve, Vorpuppe oder Puppe in der Brutzelle, wobei die meisten Arten als Ruhelarve überwintern. Darum ist es wichtig, dass die Eiablageplätze von Wildbienen möglichst ungestört sind [4].

    Fledermäuse

    Fledermäuse kommen in sämtlichen Lebensräumen vor: Über Gewässern, in Wäldern und auf Wiesen wie auch im Siedlungsraum. Ihre Tagesquartiere befinden sich in Dachböden, Spalten von Gebäuden oder in Baumhöhlen.

    Alle einheimischen Fledermäuse sind Insektenfresser, einige Arten ernähren sich auch von Spinnen und Wasserfledermäuse ausnahmsweise von kleinen Fischen.

    Da ihre Nahrungsgrundlage in der kalten Jahreszeit nicht in genügender Menge vorkommt, machen die Fledermäuse hierzulande einen Winterschlaf. Dazu suchen sie unterirdische Quartiere oder Hohlräume von Bäumen oder Gebäuden auf, die eine konstante Temperatur von 4-12 °C aufweisen [1].

    Fledermäuse sind gefährdet und nicht nur in der Schweiz, sondern in ganz Europa geschützt. Ihre Quartiere dürfen nicht zerstört werden und es ist verboten, sie zu töten, einzufangen oder zu verletzen.

    Bei Sanierungen oder Abrissen von Gebäuden sorgt das Vorkommen von Fledermäusen oft für Interessenskonflikte, die gelöst werden müssen. Dabei ist die Umsiedlung der Fledermäuse keine Option, da sie immer wieder dieselben Quartiere nutzen.

    Aufgrund ihrer hohen Anforderungen an das Mikroklima der Unterschlüpfe und einem optimalen Schutz vor Frassfeinden wählen sie ihre Quartiere sehr sorgfältig aus und sind auf deren dauerhaftes Bestehen angewiesen.