In Kürze

Wenn eine künstliche Beleuchtung des Freiraums nötig ist, ist diese so zu optimieren, dass sie keine störenden oder gar schädlichen Auswirkungen auf die nachtaktive Fauna, die Pflanzen oder die Menschen hat.

Kurzdefinition

Beleuchtung bezeichnet die Lichterzeugung mittels künstlicher Lichtquellen sowie die daraus resultierende Sichtbarmachung von Objekten, die selbst nicht leuchten. Als Lichtverschmutzung werden die künstliche Beleuchtung und Aufhellung des Nachthimmels und der Landschaft sowie die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf den Menschen, die Flora und Fauna bezeichnet. [1]

Biodiversitätsförderung

Wird die Beleuchtung wie auf dieser Seite beschrieben geplant und realisiert, können negative Auswirkungen auf die Biodiversität minimiert werden.

hoch = • • • • •   tief = •   negativ = (•)

Ökologische Vernetzung

• • • • •

Lebensraum für Wildtiere

• • • • •

Lebensraum für Wildpflanzen

• • •

Faktenblatt

Das Wichtigste ist in diesem Faktenblatt zusammengesellt.

Definition

Als Licht wird grundsätzlich die für Menschen sichtbare elektromagnetische Strahlung bezeichnet. Zusätzlich sind in diesem Fachthema auch elektromagnetische Strahlungen im Ultraviolett- und Infrarotbereich mitgemeint, da diese ebenfalls Auswirkungen auf Flora und Fauna haben. [2]

«Beleuchtung» bezeichnet die Lichterzeugung mittels künstlicher Lichtquellen sowie die daraus resultierende Sichtbarmachung von Objekten, die selbst nicht leuchten.

Als Lichtverschmutzung werden die künstliche Aufhellung des Nachthimmels, des Siedlungsgebietes und der Landschaft sowie die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf den Menschen, die Flora und die Fauna bezeichnet. [1]

Das Erklärvideo Lichtverschmutzung bietet einen guten Einstieg ins Thema.

Neben künstlicher Beleuchtung in der Nacht gilt auch Sonnenlicht für Wildtiere dann als potenziell störend oder schädlich, wenn es beispielsweise grossflächig an Fensterflächen oder Fassaden reflektiert wird. [3] Siehe dazu Wildtiere im Siedlungsgebiet – Fallen und Hindernisse minimieren – Glasflächen.

In Bezug auf Kunstlicht wird zwischen Emissionen und Immissionen unterschieden. Als Emission wird das gesamte von einer Lichtquelle (z.B. Strassenlaterne, Leuchtreklame) abgestrahlte Licht bezeichnet. Immissionen beziehen sich auf das Licht, das auf einer Fläche oder einem Körper auftrifft (z.B. in einer Wohnung oder an einer Baumkrone).

Lichtquellen sollten so konstruiert und ausgerichtet sein, dass sie die gewünschte Fläche gezielt beleuchten und keine Lichtverschmutzung verursachen. [3]

Erzeugung unerwünschter Lichtemissionen (orange) durch eine Strassenlaterne in der Nacht. In Gelb der beabsichtigte Beleuchtungszweck. [3]

Auswirkungen

Emissionen aufgrund künstlicher Beleuchtung nehmen global jährlich um rund 6% zu [4]. In der Schweiz haben sich die nach oben gerichteten und reflektierten Lichtemissionen zwischen 1994 und 2020 mehr als verdoppelt. Besonders deutlich haben sich die Lichtemissionen in den Ballungsgebieten verstärkt – aber auch in den Randregionen nimmt die natürliche Dunkelheit ab.

Bildquelle: BAFU [5]

Fauna

Viele Tiere sind nachtaktiv, an die Dunkelheit angepasst und im Licht weniger gut geschützt. Für diese lichtempfindlichen Arten (z.B. Leuchtkäfer, Fledermäuse) bedeutet die Zunahme der Lichtverschmutzung eine Beeinträchtigung ihrer Lebensräume und kann zu einer reduzierten Überlebensfähigkeit führen. [6]

Insekten

Nachtaktive Insekten, wie beispielsweise Nachtfalter, orientieren sich in der Dunkelheit anhand des natürlichen Lichts von Mond und Sternen. Kunstlicht stört den Orientierungssinn dieser Insekten: Sie steuern auf Lichtquellen zu und umkreisen diese, bis sie an der Lichtquelle verbrennen, Fressfeinden zum Opfer fallen oder vor Erschöpfung sterben.

Besonders betroffen sind Arten, deren Verhalten durch selbsterzeugtes Licht bestimmt wird, wie z.B. das Grosse Glühwürmchen (Lampyris noctiluca), dessen Fortpflanzung beeinträchtigt wird, weil Männchen leuchtende Weibchen in der Helligkeit nicht lokalisieren können.[7]

Vögel

Auch Vögel sind von nächtlicher Lichtverschmutzung betroffen. Besonders problematisch ist dies bei niedriger Bewölkung, Dunst oder Nebel, da das Licht von den Wassertröpfchen reflektiert wird und eine Lichtglocke bildet. In der Nacht ziehende Vögel können sich nicht mehr an den Sternen oder Landmarken orientieren und kreisen dann endlos in der Lichtglocke. Dabei verlieren sie lebenswichtige Fettreserven, die sie für den Zug in die Überwinterungsgebiete benötigen. [6]

Fledermäuse

Fledermäuse reagieren unterschiedlich auf künstliches Licht: Wenige lichttolerante Arten wie die Weissrandfledermaus profitieren davon, dass Insekten durch künstliche Lichtquellen angelockt werden. Lichttolerante Fledermausarten nutzen beleuchtete Strassen verstärkt für die Nahrungssuche. Dagegen wirkt sich Lichtverschmutzung auf viele lichtmeidende Fledermausarten negativ aus. Ihre Jagdgebiete werden kleiner, da sie beleuchtete Gebiete meiden und auf intakte Dunkelkorridore angewiesen sind. Zudem fliegen Fledermäuse später aus, wenn sich Lichtquellen in der Nähe ihrer Quartiere befinden, was dazu führt, dass ihnen weniger Zeit für die Nahrungssuche bleibt. [7]

Braunes Langohr
(Plecotus auritus)

Bildquelle: Adobe Stock

Flora

Künstliche Beleuchtung beeinträchtigt die Bestäubungsleistung nachtaktiver Insekten, was negative Folgen für den Reproduktionserfolg von Nutz- und Wildpflanzen mit sich bringt [8].

Über die Wahrnehmung durch Photorezeptoren werden zahlreiche Aspekte in der Pflanzenentwicklung direkt vom Licht beeinflusst. Dazu gehören [6]:

  • Samenkeimung
  • Stängelwachstum
  • Blattausdehnung
  • Übergang vom vegetativen in den Blühstatus
  • Blüten- und Fruchtentwicklung
  • Alterung

Beobachtungen zeigen, dass Äste von Bäumen, die direkt von Strassenlampen beleuchtet werden, im Herbst wegen der künstlichen Verlängerung des Tages ihre Blätter später abwerfen [3].

Mensch

Lichtverschmutzung hat nicht nur einen negativen Einfluss auf Flora und Fauna, sondern auch auf den Menschen. Die relevantesten Ursachen und Auswirkungen sind in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. [9]

Ursache
Auswirkung

Blendung durch Lichtquelle

  • Unbehagen, belästigende Wirkung
  • Beeinträchtigung der Sehfunktion

LED-Spektrum (hoher Blauanteil)

  • Wirkt unnatürlich hell
  • Verlängert die Zeit, die Augen benötigen, um sich an verschiedene Lichtbedingungen anzupassen (Adaptation)
  • Unterdrückung der Melatoninproduktion, was sich negativ auf den Schlaf auswirkt

Aufhellung des Nachthimmels (Sky Glow)

  • Eingriff in den circadianen Rhythmus (Tag-Nacht-Rhythmus) durch Veränderungen des Hormonhaushalts

Beispiele

Sammlung von guten Beispielen, wie Schweizer Gemeinden und Städte im Siedlungsgebiet mit Beleuchtung umgehen.

Beleuchtung Villettenpark in Cham
Villette-Park, 6330 Cham

Bildquelle: Christian Hildebrand


Beleuchtung auf dem Papieri-Areal
Maschinengasse, 6330 Cham

Bildquelle: Einwohnergemeinde Cham


Nach unten ausgerichtete Beleuchtung beim Pfarreiheim Cham
Kirchbühl, 6330 Cham

Bildquelle: Einwohnergemeinde Cham


Neue LED-Leuchten (links) ersetzen alte Kugelleuchten (rechts)
Villette-Park, 6330 Cham

Bildquelle: Einwohnergemeinde Cham


Planung

7-Punkte-Plan berücksichtigen

Bei Bedarf Beleuchtungskonzept erstellen

Sicherheitsrelevante Aspekte beachten

Spezifische Ansprüche älterer Menschen und von Menschen mit Behinderung berücksichtigen

Massnahmen im Detail

7-Punkte-Plan berücksichtigen

Um Lichtverschmutzung zu reduzieren, sind gemäss Artikel 11 Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes (USG) primär die Lichtemissionen an der Lichtquelle zu begrenzen (Emissionsbegrenzung).

Entsprechende Massnahmen sind bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen und lassen sich aus den «Grundsätzen zur Begrenzung von Lichtemissionen (7-Punkte-Plan)» ableiten. Dieser Plan ist sowohl während der Bewilligungsphase als auch bei der Abnahme und Prüfung während des Betriebs anwendbar. [3]

Lichtverschmutzung kann auch durch Innenbeleuchtung entstehen, die durch grossflächige Fenster oder Dachluken nach aussen strahlt. Deshalb gelten die vor- und nachstehenden Grundsätze sinngemäss auch für die Innenbeleuchtung.

Situativ kann es sinnvoll sein, die Punkte in einer anderen Reihenfolge zu behandeln. Weitere Ausführungen zu den jeweiligen Punkten sind im Kapitel Realisierung aufgeführt.

1. Notwendigkeit

  • Braucht es eine Beleuchtung? Nur beleuchten, was beleuchtet werden muss.
  • Zur Klärung der Notwendigkeit kann ein Beleuchtungskonzept hilfreich sein.
  • Verschiedene Aufgaben des Lichts berücksichtigen: funktionales Licht, Akzentlicht, Licht als Funktionsträger (z.B. Leuchtreklame)
  • Grosse Beleuchtungsanlagen (z.B. Strassenbeleuchtung, öffentliche Anlagen) sollten nicht isoliert geplant werden, sondern die Planung soll in ein übergeordnetes, grossräumiges Beleuchtungskonzept eingebettet werden.
  • Möglichst auf Beleuchtungen im Natur- und Freiraum und in nicht oder dünn besiedelten Gebieten verzichten.
  • Rücksicht auf lichtsensible Tierarten (z.B. Tagesquartiere von Fledermäusen, Brut- und Nistplätze von Vögeln an Gebäuden) nehmen. Falls eine Beleuchtung im Natur- und Freiraum als notwendig erachtet wird, sind die Fachstellen für Natur und Landschaft sowie für Jagd und Wildtiere einzubeziehen.
  • Zielkonflikte mit sensiblen Arten/Lebensräumen und dem Erhalt des Landschaftsbildes sind frühzeitig zu erfassen und die Auswirkungen von Lichtemissionen zu minimieren. Die Beleuchtung kann verboten werden, sollten Populationen geschützter oder bedrohter (Unter-)Arten durch Kunstlicht abnehmen. [3]

2. Intensität, Helligkeit

Wie hell muss die Beleuchtung sein? Nur so hell beleuchten, wie nötig.
Details siehe Kapitel Realisierung – Intensität und Helligkeit

3. Lichtspektrum, Lichtfarbe

Ist das Lichtspektrum richtig gewählt? Lichtspektrum auf Beleuchtungszweck und Umgebung abstimmen
Details siehe Kapitel Realisierung – Lichtspektrum, Lichtfarbe

4. Auswahl und Platzierung der Leuchten

Ist der passende Leuchtentyp gewählt und geeignet platziert? Die Beleuchtung soll möglichst präzise und ohne unnötige Abstrahlung in die Umgebung erfolgen.

  • Damit möglichst kein Licht in sensible Lebensräume wie Waldreservate oder Wildruhezonen gelangt, Pufferzonen zwischen diesen Gebieten und Beleuchtungsanlagen vorsehen und strikte Auflagen formulieren.
  • Dunkelkorridore und -gebiete rund um beleuchtete Infrastrukturen erhalten, damit die Lebensräume nachtaktiver Tiere vernetzt bleiben.[2]
    Siehe auch Kapitel Realisierung – Auswahl und Platzierung der Leuchten

5. Ausrichtung

Sind die Leuchten optimal ausgerichtet? Grundsätzlich von oben nach unten beleuchten und die Leuchten bei der Montage präzise ausrichten.
Details siehe Kapitel Realisierung – Ausrichtung

6. Zeitmanagement, Steuerung

Wann braucht es welche Beleuchtung? Die Beleuchtung nach Möglichkeit bedarfsgerecht steuern und zeitweise ausschalten oder reduzieren.
Folgende Leitfragen sind in Bezug auf die zeitliche Steuerung von Beleuchtungen zu beachten:

  • In welchen Zeiträumen wird welche Form der Beleuchtung benötigt?
  • Kann die Beleuchtung zeitweise abgestellt oder reduziert werden (tages- und jahreszeitlich)?
  • Kann die Beleuchtung aktiv dem Bedarf angepasst werden

Details siehe Realisierung – Beleuchtung steuern

7. Abschirmung

Sind Abschirmungen vorzusehen? Zusätzliche Abschirmungen in spezifischen Problemfällen
Details siehe Realisierung – Abschirmung

Beleuchtungskonzept erstellen

Die Erarbeitung eines Beleuchtungskonzepts, wie es im 7-Punkte-Plan empfohlen wird, erfolgt oft in den drei Phasen Bestandsaufnahme, Konzeption und Umsetzung. Dabei sollen in Bezug auf die Biodiversität unter anderem folgende Fragestellungen erörtert werden [3]:

1. Bestandsaufnahme

  • Unterscheidung unterschiedlicher Gebiete und ihrer Funktionen innerhalb des Projektperimeters (z.B. Wohnzonen, Gewerbe- und Industriegebiete, Grünräume, Sport- und Freizeitanlagen)
  • Vorhandene Verkehrsachsen und -wege, Plätze
  • Vorhandene Natur- und Freiräume (z.B. Parks, Uferbereiche, Waldränder)
  • Vorkommen lichtsensibler Tierarten (z.B. Tagesquartiere von Fledermäusen, Brut- und Nistplätze von Vögeln in Gebäuden)
  • Nächtliche Nutzung durch die Nutzungsgruppen
  • Vorhandene öffentliche und private Beleuchtungen
  • Evaluation der bestehenden Beleuchtung: Wo ist die Beleuchtung bereits sinnvoll eingesetzt? Wo gibt es Defizite (z.B. Angsträume, Blendeffekt)? Wo gibt es Streulicht in den Nachthimmel und angrenzende Wohn- oder Naturräume? Wo werden lichtsensible Tierarten beeinträchtigt?

2. Konzeption

  • Grundsätzliche Ziele und Leitideen definieren (z.B. Optimierung der Orientierungsmöglichkeiten und Sicherheit, Schutz lichtsensibler Tierarten)
  • Raumbezogene Ziele definieren: Wie soll die nächtliche Strukturierung urbaner Räume erfolgen? Welche Räume sollen in der Nacht wie genutzt oder geschützt werden? Wie sollen die Verbindungswege aussehen? Wie sollen verschiedene räumliche Zonen ausgeschieden werden, in welchen Beleuchtung und Dunkelheit unterschiedlich gehandhabt werden?
  • Entwicklung des Beleuchtungskonzepts für den gesamten Perimeter mit der Differenzierung für einzelne Teilbereiche. Unterscheidung der verschiedenen Aufgaben des Lichts: Licht zum Sehen – funktionales Licht (z.B. öffentliche Beleuchtung von Strassen und Plätzen), Licht zum Hinsehen – Akzentlicht (z.B. Anstrahlung von besonderen Gebäuden), Licht zum Ansehen und Darstellen – Licht als Informationsträger (z.B. Leuchtreklame)
  • Planung der Bau- und Betriebskosten für die Umsetzung

3. Umsetzung

  • Rechtsinstrumente: Sind Anpassungen in Rechtserlassen (z.B. Bau- und Zonenordnung, Planungs- und Baugesetz) notwendig?
  • Behörden: Überprüfen von Verfahrensabläufen bei Bewilligungen, Sicherstellung des Miteinbezugs aller relevanten Fachstellen.
  • Die Vorhaben eines Beleuchtungskonzepts werden in der Regel über einen längeren Zeitraum realisiert. Entsprechend ist ein Realisierungsplan in Phasen notwendig.

Siehe auch Kapitel Realisierung

Relevanz Lichtemissionen bestimmen

Anhand der folgenden zwei Kriterien lässt sich bestimmen, welche Relevanz die von einer Anlage ausgehenden Lichtemissionen für die Belastung in der Umgebung haben [3]:

1. Ausmass der Lichtemissionen im Aussenraum

Die Emissionen einer Beleuchtung in den Aussenraum hängen von folgenden Punkten ab:

  • Intensität und Art der Beleuchtung (Lichtstärke und -spektrum)
  • Grösse und Ausdehnung der Beleuchtung
  • Betriebszeiten, in welchen die Beleuchtung eingeschaltet ist

2. Sensitivität der Umgebung

Ein besonders wichtiger Faktor ist die Umgebungshelligkeit: In dunkleren Umgebungen fallen Beleuchtungen eher auf und wirken störend – es wird aber zugleich weniger Licht benötigt, um den beabsichtigten Beleuchtungszweck zu erzielen.

Ein besonderes Augenmerk gilt Schutzgebieten nahe am Siedlungsrand, Waldrändern sowie Ufern von Flüssen und Seen. Diese Lebensräume dienen unter anderem der Vernetzung von Siedlungsgebiet und offenen Landschaften für Wildtiere, sind ein zentraler Bestandteil der ökologischen Infrastruktur und tragen zum Erhalt von Dunkelkorridoren bei.

Folgende Informationsstellen sind nützlich für die Abklärung, ob lichtsensible Tierarten oder Lebensräume in der Umgebung vorhanden sind:

  • Kantonale Fachstellen für Natur und Landschaft, Jagd und Wildtiermanagement
  • Lokale Naturschutzämter und -organisationen
  • Stiftung Fledermausschutz
  • Geoinformationsplattform der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Karten zu geschützten Naturräumen (z.B. Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN), Auengebiete oder Moorlandschaften; Wildtierkorridore, Wasser- und Zugvogelreservate, Wildruhezonen)
  • Kantonale Inventare

Je nachdem, wie gross die Lichtemission einer Anlage (y-Achse) und wie sensitiv die Umgebung (x-Achse) ist, ergibt sich ein Relevanzindex von 0 bis 4. Je höher der Zahlenwert, desto dringlicher und aufwändiger sind Massnahmen zur Begrenzung der Emissionen.

Matrix zur Bestimmung des Relevanzindex von Lichtemissionen einer Anlage [3].

Sicherheitsaspekte beachten

Zusätzlich zum 7-Punkte-Plan sind sicherheitsrelevante Aspekte in das Beleuchtungskonzept zu integrieren, die mit den Ansprüchen der Biodiversität abzustimmen sind.

Um bei der Planung von Beleuchtungen unnötige Lichtemissionen zu vermeiden und zugleich dem Sicherheitsaspekt genügend Rechnung zu tragen, können die folgenden Hinweise weiterhelfen [3]:

  • Licht richtig einsetzen: Zur Erhöhung der Sicherheit wird nicht mehr Licht benötigt, sondern das richtige Licht. Eine schlechte Beleuchtung kann gefährlicher sein als gar keine.
  • Möglichst gleichmässig beleuchten, keine abrupten Lichtkontraste
  • Orientierungsmöglichkeiten schaffen (z.B. Wegführung, Sichtachsen)
  • Unterschiedliche Beleuchtung für verschiedene Raum-Funktionen
  • Besonderer Lichteinsatz bei potenziellen Gefahrenstellen
  • Orientierungs- und Leitfunktion stärken

Public-Private-Partnership prüfen

Ziel von Public-Private-Partnership ist es, private Akteure, die ihre Liegenschaften beleuchten, in das übergeordnete Beleuchtungskonzept einzubinden. Dabei sollen zwischen der öffentlichen Hand und den privaten Beteiligen Synergien geschaffen und die Finanzierung ausgehandelt werden. Dabei profitieren die privaten Beteiligten von einer fachgerechten Planung und Ausführung und die Öffentlichkeit kann gewährleisten, dass im spezifischen Projekt die Grundsätze des übergeordneten Konzepts umgesetzt werden. [3]

Lichtplaner:in finden

Das Fachmitgliedsverzeichnis von Dark-Sky Switzerland führt Lichtplaner:innen auf, die Lösungen nach SIA 491 planen und darum bemüht sind, darüber hinaus Lichtverschmutzung zu reduzieren und wo möglich zu verhindern. [10]

Bewilligungen einholen

Die Zuständigkeiten für Bewilligungen und Auflagen sowie die gesetzlichen Bestimmungen sind in den Kantonen unterschiedlich geregelt.

Anlagen, welche relevante Lichtimmissionen verursachen, unterstehen einem Bewilligungsverfahren (Baubewilligung, Reklamebewilligung). Für unbewilligt erstellte Beleuchtungsanlagen muss nachträglich ein Baugesuch eingefordert werden. Ausserhalb von Bauzonen ist die Zustimmung der kantonalen Stelle erforderlich. [11]

Reklamen – dazu gehören auch Leuchtreklamen entlang von Kantonsstrassen – bedürfen in der Regel einer Bewilligung der Polizei und/oder des (Tief-)Bauamtes. Die zuständigen Behörden prüfen im Rahmen der Bewilligungsverfahren die Beleuchtungs-Vorhaben und versehen sie mit den erforderlichen Auflagen. Als Betreiberin oder Auftraggeberin ist die Behörde zudem dafür verantwortlich, dass die Anforderungen bei der öffentlichen Beleuchtung eingehalten werden. [11]

Bei Nachbarschaftsklagen wegen übermässiger Lichtimmissionen ist die Gemeinde Anlaufstelle und Vermittlerin und sucht mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung. [11]

Die kantonalen Fachstellen unterstützen die Behörden bei Fach- und Vollzugsfragen.

Realisierung

Nur beleuchten, was beleuchtet werden muss

Helligkeit und Intensität der Beleuchtung möglichst zweckbasiert reduzieren

Lichtspektrum und -farbe auf Beleuchtungszweck und Umgebung abstimmen

Geeigneter Leuchtentyp und Platzierung wählen

Leuchten optimal ausrichten

Zeitmanagement optimieren (z.B. Beleuchtung zeitweise ausschalten oder reduzieren, Bewegungssensoren)

Abschirmung in besonderen Situationen vorsehen

Massnahmen im Detail

Die Reduktion von Lichtverschmutzung setzt primär eine sorgfältige Planungsphase voraus. Nachfolgend sind Hinweise zur Realisierung des 7-Punkte-Plans ersichtlich.

Notwendigkeit berücksichtigen

Nur beleuchten, was beleuchtet werden muss. Bestehende Anlagen zurückbauen, wenn sie nicht notwendig sind. Siehe auch Kapitel Planung.

Intensität und Helligkeit anpassen

Nur so hell beleuchten, wie nötig. Die Bedürfnisse sind mit der geringstmöglichen Gesamtlichtmenge abzudecken. Durch die Verringerung der Intensität und Helligkeit kann gleichzeitig Energie gespart werden.

Umgebungshelligkeit miteinbeziehen: In eher dunklen Umgebungen wird weniger intensives Licht benötigt, um den beabsichtigen Beleuchtungszweck zu erzielen. Durch zusätzliche Beleuchtungen müssen allenfalls bestehende Beleuchtungen angepasst werden.

Wo aus sicherheits- oder arbeitstechnischen Gründen Normen vorgegeben sind, gilt es, die Normwerte einzuhalten, aber keine Überbeleuchtung zu erzeugen. Zudem ist die angemessene Beleuchtungskategorie zu wählen, wenn gemäss Norm verschiedene Kategorien unterschieden werden. [3]

Leuchten auswählen und platzieren

Die Beleuchtung soll möglichst präzise, von oben nach unten und ohne unnötige Abstrahlungen in die Umgebung erfolgen.

  • LED-Leuchten verwenden, weil das Licht gezielter ausgerichtet werden kann als bei herkömmlichen Leuchten.
  • Full-Cutoff-Leuchten einsetzen, die eine sehr präzise Lichtlenkung aufweisen. Der Anteil unnötiger Lichtemissionen nimmt von der Cutoff-Leuchte zur Semi-Cutoff-Leuchte zur Non-Cutoff-Leuchte zu und ist beim Skybeamer am grössten. Hierbei handelt es sich um starke Projektionsscheinwerfer, die auch Himmelsscheinwerfer oder Himmelsstrahler genannt werden. [9]

Lichtlenkung verschiedener Leuchtentypen im Aussenraum (Schwendimann, 2021 nach Goronczy, 2018; ergänzt mit Skybeamer).

  • Asymmetrisch strahlende Leuchten am Rand einsetzen, da sich damit die beleuchtete Fläche besser begrenzen lässt als mit Leuchten, die symmetrisch strahlen.
  • Höhe der Leuchten über Boden (Lichtpunkthöhe) optimieren, damit Fernwirkung der Leuchten und unerwünschte Immissionen verhindert werden können. Bei geringerer Höhe der Leuchtenmasten sind zusätzliche Lichtpunkte notwendig, um die gleiche Ausleuchtung einer Fläche zu erreichen, Streulicht und Blendung werden dadurch aber weiter reduziert.
  • Abgeschirmte Leuchten mit geschlossenem Gehäuse und einer Oberflächentemperatur von unter 60°C verwenden [13].
  • Keine Baumbeleuchtung!

Zertifikate für umweltfreundliche Leuchten werden von der International Dark Sky Association vergeben: Find Dark Sky Friendly Lighting

Lichtspektrum und Lichtfarbe abstimmen

Lichtspektrum auf Beleuchtungszweck und Umgebung abstimmen: Abhängig vom Leuchtmittel wird Licht mit einer unterschiedlichen spektralen Zusammensetzung erzeugt. Licht mit kurzen Wellenlängen (UV- und Blaulicht) lockt viele nachtaktive Tiere an; davon betroffen sind insbesondere Insekten.

  • Warmweisse LED-Leuchten sind etwas weniger energieeffizient als kaltweisse oder neutralweisse LED-Leuchten. Sie weisen aber einen geringeren Blauanteil auf, was vorteilhaft für nachtaktive Tiere ist und zudem von vielen Menschen als angenehmer empfunden wird.
  • Warmweisses LED (< 2700 K) einsetzen und auf kaltweisses LED (> 5300 K) verzichten.
  • Falls aus besonderen Gründen neutralweisses LED (4000 K) eingesetzt wird, sollte geprüft werden, ob die Lichtintensität gesenkt werden kann (z.B. Beleuchtungstests, Bemusterungen vor Ort).
  • Wenn die Leuchtmittel aufgrund ihrer spektralen Zusammensetzung einen negativen Einfluss auf einen Lebensraum haben können, sind entsprechende Filter einzusetzen (z.B. UV-Filter), um unerwünschte Spektrumsanteile zu reduzieren. [3]

Leuchten ausrichten

Die Leuchten bei der Montage präzise ausrichten [3]:

  • Um unnötige Abstrahlungen in den Nachthimmel zu vermeiden, grundsätzlich von oben nach unten beleuchten.
  • Horizontal abstrahlendes Licht möglichst vermeiden.
  • Ausfluglöcher der Tagesschlafverstecke von Fledermäusen dürfen nicht beleuchtet werden, weil dadurch das Jagdverhalten der Fledermäuse beeinträchtigt wird.
  • Nist- und Brutplätze von Vögeln und anderen Tierarten an alten Bauwerken (z.B. Stadttürme, Kirchen) dürfen nicht beleuchtet werden.
  • Naturnahe Gewässer und Ufer dürfen nie direkt beleuchtet werden, weil dadurch viele Organismen wie Amphibien, Fische und Wasserfledermäuse gestört werden.

Beleuchtung steuern

LED-Leuchten mit intelligenten Steuerungssystemen (z.B. zeitabhängig, Bewegungsmelder, Dimmprofile) kombinieren, damit Beleuchtungen bedarfsgerecht gesteuert werden und das Licht nur dann eingeschaltet wird, wenn es tatsächlich benötigt wird.

Jahreszeitliche Anpassungen: Während des Zugs können Vögel durch Lichtverschmutzung gestört werden (März–Mai, August–November). Dies ist insbesondere bei Nebel oder bedecktem Himmel der Fall. Entsprechend sind Einschränkungen der Beleuchtung in dieser Zeit angezeigt, wie beispielsweise das automatische Schliessen von Storen hoher Gebäude in der Nacht. [3]

Abschirmung prüfen

Durch zusätzliche Abschirmungen an den Leuchten können in besonderen Fällen die Emissionen in die nähere Umgebung weiter begrenzt werden.

So sind beispielsweise in der Nähe von Wildtierpassagen, die über Verkehrsinfrastrukturen führen, bei Bedarf Abschirmungen anzubringen, damit die Tiere nicht durch die Scheinwerfer von Autos oder Zügen gestört werden.

Pflege

Regelmässige Reinigung und Inspektion

Prüfung der Notwendigkeit

Anpassung der Beleuchtung

Austausch defekter Beleuchtungen

Fach- und umweltgerechte Entsorgung von Leuchtmitteln

Massnahmen im Detail

Laufende Überprüfung und Anpassung

Insbesondere im Hinblick auf die Biodiversitätsförderung sowie unter Berücksichtigung von technischen Neuerungen, Änderungen in Normen und Regelwerken sowie zusätzlicher Beleuchtung in der Umgebung ist allenfalls eine Anpassung der Beleuchtung bzw. des Beleuchtungskonzepts nötig.

Regelmässige Inspektion

Eine regelmässige Überprüfung der Beleuchtungsanlage ist sehr wichtig, um mögliche Defekte oder Beschädigungen frühzeitig zu erkennen.

Leuchtmittel, Kabel, Fassungen, Steuerungssysteme, Bewegungssensoren und weitere Komponenten sollten auf Anzeichen von Verschleiss oder Funktionsstörungen kontrolliert und gegebenenfalls repariert oder ausgetauscht werden. Eine defekte Beleuchtungssteuerung kann dazu führen, dass Licht unnötig lange brennt.

Um Insektenfallen zu verhindern, ist beim Austausch insektenfreundlicher Natrium-Hochdruckdampflampen durch LED-Leuchten besonders darauf zu achten, dass diese ein Emissionsspektrum mit geringem oder ohne Blauanteil aufweisen (< 2700, möglichst jedoch < 2200 Kelvin). [13]

Ausserdem sollte geprüft werden, ob ein Auslichten von Bepflanzungen, welche die Belichtung beeinträchtigen, erforderlich ist.

Reinigung

Staub, Schmutz und andere Ablagerungen können die Leistung der Beleuchtung beeinträchtigen. Leuchten sollten daher regelmässig gereinigt werden, um deren Funktion sicherzustellen.

Entsorgung und Recycling von Leuchtmitteln

Die richtige Entsorgung von Leuchtmitteln ist wichtig. Verschiedene Leuchtmittel müssen daher unterschiedlich entsorgt werden.

Ausgediente Leuchtmittel können kostenlos bei dafür vorgesehenen Sammelstellen (kommunale Sammelstellen, Recyclinghöfe, Fach- und Detailhandel) abgegeben werden. Sammelstellen, Gemeinden oder Handelsstellen können die gesammelten Leuchtmittel durch SENS eRecycling abholen lassen. Diese kümmern sich um die weitere Sortierung, Verarbeitung und Trennung der einzelnen Rohstoffe.

Energiesparlampen und diverse Leuchtstoffröhren enthalten Quecksilber oder andere gesundheitsschädliche Metalldämpfe und verwertbare Metalle. Im Recycling werden die problematischen Stoffe fachgerecht entnommen und die wiederverwertbaren Materialien zurückgewonnen. [14]

Nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick, welche Leuchtmittel wo entsorgt beziehungsweise recycelt werden müssen.

Leuchtmittel kommen nie in die Glassammlung!

Kehricht [15]
Sammelstelle/Recycling [14]
  • Klassische Glühbirnen
  • Halogenlampen
  • Leuchtstoffröhren
  • Energiesparlampen
  • LED
  • Lampen mit Halogenmetall-, Quecksilber- oder Natriumdämpfen
  • Induktionslampen

Rückbau

Sicherheit beachten

Trennung von Komponenten

Wiederverwendung von Komponenten

Umwelt- und fachgerechte Entsorgung und Recycling

Massnahmen im Detail

Sicherheitsvorkehrungen treffen

Vor dem Rückbau müssen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um Verletzungen oder Unfälle zu vermeiden. Dies beinhaltet unter anderem das Abschalten der Stromversorgung und gegebenenfalls das Tragen einer erforderlichen Schutzausrüstung.

Wiederverwendung von Komponenten

Wenn bestimmte Komponenten der Beleuchtungsanlage noch in gutem Zustand sind, können diese möglicherweise wiederverwendet oder an andere Projekte weitergegeben werden. Dies trägt zur Ressourcenschonung und Abfallvermeidung bei.

Entsorgung und Recycling

Beleuchtungsanlagen bestehen aus verschiedenen Komponenten wie Leuchtmitteln, Kabeln, Fassungen und Halterungen. Es ist ratsam, diese Komponenten voneinander zu trennen, um eine effiziente und ordnungsgemässe Entsorgung zu ermöglichen.

Siehe auch Kapitel Entsorgung und Recycling von Leuchtmitteln.

Bestimmungen

Ebene Bund

Für die Vermeidung von Beeinträchtigungen und Schädigungen durch künstliches Licht sind insbesondere folgende Bundeserlasse massgebend [3]:

  • Bundesverfassung (BV; SR 101) mit Artikel 74 sowie Artikel 78.
  • Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG; SR 814.01) mit Artikel 1, Artikel 7 Absätze 1, 2 und 7 sowie den Artikeln 11 bis 14 und 16 bis 18.
  • Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) mit den Artikeln 1 bis 3, 5, 6, 18, 18a, 18b, Artikel 20 Absatz 1 sowie den Artikeln 23b bis 23d.
  • Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG; SR 922.0) mit Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 7 Absatz 4.
  • Bundesgesetz über die Fischerei (BGF; SR 923.0) mit Artikel 5.
  • Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) mit den Artikeln 1, 3, 17, 22 und 24.
  • Energiegesetz (EnG; SR 730.0) mit Artikel 1 sowie Artikel 3.
  • Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210) mit den Artikeln 679 und 684.

Ebene Kantone und Gemeinden

  • Richtpläne: Festlegen von Planungsgrundsätzen zur Reduktion von Lichtemissionen.
  • Kommunale Bau- und Nutzungsordnungen, Bau- und Zonenordnungen oder Zonenpläne: Je nach Zone können unterschiedliche Nutzungsweisen und Emissionsvorschriften vorgeschrieben werden. In Zonenplänen können konkrete Gebiete ausgeschieden werden, wo ein definierter Einsatz von Licht zugelassen respektive verboten ist.
  • Beleuchtungskonzepte: Können in Ergänzung zu den raumplanerischen Instrumenten entwickelt werden. Beleuchtungskonzepte berücksichtigen die Auswirkungen von Licht auf Nachbarn, Arten, Lebensräume und Landschaften.

Normen

  • Norm SIA 491 (SN 586 491): Vorgaben zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum
  • SN EN 12665: Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung
  • SN EN 13201: Strassenbeleuchtung
  • SN EN 12464: Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten
  • SN EN 12193: Licht und Beleuchtung – Sportstättenbeleuchtung

Quellen

1

Küffer, C., Joshi, J., Wartenweiler, M., Schellenberger, S., Schirmer-Abegg, M., & Bichsel, M. (2020). Konzeptstudie—Bausteine für die Integration von Biodiversität in Musterbaureglemente. HSR Hochschule für Technik Rapperswil, ILF Institut für Landschaft und Freiraum.

2

Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein. (2013). SIA 491—Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum (S. 3 Seiten) [Checkliste-Merkblatt]. SIA. www.sia.ch

3

BAFU. (2021). Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen (Nr. 2117; Umwelt-Vollzug, S. 169). Bundesamt für Umwelt.

4

Hölker, F., Wolter, C., Perkin, E. K., & Tockner, K. (2010). Light pollution as a biodiversity threat. Trends in Ecology & Evolution, 25(12), 681–682. doi.org

5

BAFU. (2022). Die Nacht auf dem Weg zum Verschwinden. die umwelt - Natürliche Ressourcen der Schweiz, 3.2022, 64.

6

Hotz, T., & Bontadina, F. (2007). Ökologische Auswirkungen künstlicher Beleuchtung (S. 79). Unpublizierter Bericht von SWILD als Grundlage für Grün Stadt Zürich und Amt für Städtebau Zürich.

7

Tschäppeler, S., & Haslinger, A. (2021). Natur braucht Stadt—Berner Praxishandbuch Biodiversität. Haupt Verlag.

8

Knop, E., Zoller, L., Ryser, R., Gerpe, C., Hörler, M., & Fontaine, C. (2017). Artificial light at night as a new threat to pollination. Nature, 548(7666), 206–209. doi.org

9

Goronczy, E. E. (2018). Lichtverschmutzung in Metropolen: Analyse, Auswirkungen und Lösungsansätze. Springer Vieweg.

10

Dark Sky Switzerland. (2016). Fachmitglied Lichtplaner Zustimmung. www.darksky.ch

11

Umwelt Zentralschweiz. (2008). Lichtverschmutzung (S. 6). www.umwelt-zentralschweiz.ch

12

Schwendimann, S. (2021). Fokus Biodiversität – Beleuchtung in halböffentlichen und privaten naturnahen Grünräumen (S. 23) [Semesterarbeit 1. Bachelorstudiengang Umweltingenieurwesen.]. Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW.

13

Schmid, H., Doppler, W., Heynen, D., & Rössler, M. (2012). Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht [Broschüre]. Schweizerische Vogelwarte. vogelglas.vogelwarte.ch

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